Am 15. Mai 2022 sind die nachstehenden Steuern und Abgaben fällig:
- Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Kanalbenutzungsgebühren und Wassergeld sowie die Niederschlagswassergebühr) für das II. Quartal 2022
- Gewerbesteuervorauszahlungen für das II. Quartal 2022
- Backhausbenutzungsgebühren für das Jahr 2022
Soweit diese Abgaben noch nicht entrichtet worden sind und keine Bankabbuchung vereinbart ist, werden die Zahlungspflichtigen gebeten, bis spätestens 01. Juni 2022 Zahlung zu leisten.
Wird dieser Zahlungstermin nicht eingehalten, tritt automatisch das gebührenpflichtige Mahnverfahren ein.
Stundungsanträge
Im Zuge dieser öffentlichen Steuermahnung weisen wir darauf hin, dass Stundungsanträge zu fälligen Zahlungen an den Gemeindevorstand der Gemeinde Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld zu richten sind und nach Beschlussfassung und Genehmigung des Stundungsantrages gemäß Abgabenordnung verzinst werden.
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE HOSENFELD
Peter Malolepszy
Bürgermeister