Die neue Grundsteuer wird zwar erst ab dem Jahr 2025 eingeführt, allerdings sind bereits im laufenden Jahr 2022 die Kommunen und Finanzämter in Hessen darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung bei ihrem Finanzamt eine nur wenige Angaben umfassende Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen.
Ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform sowie entsprechende Checklisten finden Sie hier unten zum Download.