Die bisherigen Beschlüsse der Landesregierung Hessen zur Bekämpfung des Corona-Virus haben Auswirkungen auf die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Hosenfeld. Ferner hat der Bürgermeister ergänzende Regelungen festgelegt. Über die geltenden Regelungen können Sie sich nachfolgend informieren.
Stand: 03.03.2021, 11:00 Uhr.
Änderungen bleiben vorbehalten.
Grundsätzlich gilt:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren
nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss weiterhin eingehalten werden. Verstöße gegen diese Beschränkungen werden entsprechend von den Behörden geahndet. Ebenso gelten die
Hygiene-Vorgaben (Hände waschen, etc.) weiter.
Als wichtigstes Instrument zur Vermeidung der Ausbreitung des Sars-Cov 2 (Corona Virus) gelten nach wie vor:
- Abstand halten
- Hygiene Maßnahmen
- Alltagsmasken
- regelmäßiges lüften
- Warn App
Alkoholkonsum im öffentlichen Raum ist untersagt.
Aktuelle Informationen zu Corona in Hessen finden Sie hier
Verhaltensweise bei positiver Testung - Lesen sie hier
Hier finden Sie die aktuelle Corona-Statistik des Landkreises Fulda
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Impfung sind hier abrufbar.
Informationen zum Impfzentrum des Landkreises Fulda erhalten Sie hier.
Informationen und Dokumente zur Impfung finden Sie hier.
Besuche in Alten- und Pflegeheimen sind mit Auflagen seit dem 4. Mai wieder erlaubt. Es wurden besondere Schutzkonzepte für diese Einrichtungen entwickelt, um maximalen Schutz zu erreichen und zugleich sozialen Kontakt zu ermöglichen. Über die geltenden Auflagen können sie sich bei den entsprechenden Einrichtungen informieren.
siehe unter „Gemeindeverwaltung“.
Die Bürgerhäuser sind für private Feiern zunächst bis auf Weiteres geschlossen.
Die Nutzung der öffentlichen Einrichtungen für Sitzungen ist nur bei besonderem öffentlichen Interesse (beispielsweise Parteiveranstaltungen, die zur Durchführung und Vorbereitung von allgemeinen Wahlen erforderlich sind) und mit Genehmigung der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) zulässig und auch nur dann, wenn geeignete Maßnahmen während Durchführung der Sitzung getroffen werden.
Bitte nehmen Sie hierzu rechtzeitig vor der Sitzung Kontakt mit uns auf.
Die Durchführung von standesamtlichen Trauungen finden weiterhin statt. Bei Eheschließungen im „Hochzeitshaus“ in Jossa können 5 Personen (Standesbeamte/r, Brautpaar und zwei Gäste), nach aktuellem Stand teilnehmen. Jedoch sind auch hier alle Hygienevorschriften zu beachten, sodass beispielsweise Sektumtrunk, Gratulationen oder Ansammlungen vor dem Bürgerhaus weiterhin nicht gestattet sind. Weitere Einzelheiten sind mit dem Standesamt abzustimmen.
Die Feuerwehrhäuser sind für private Feiern zunächst bis auf Weiteres geschlossen.
Die Nutzung der öffentlichen Einrichtungen für Sitzungen ist nur bei besonderem öffentlichen Interesse (beispielsweise Parteiveranstaltungen, die zur Durchführung und Vorbereitung von allgemeinen Wahlen erforderlich sind) und mit Genehmigung der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) zulässig und auch nur dann, wenn geeignete Maßnahmen während Durchführung der Sitzung getroffen werden.
Die aktuellen Auslegungshinweise zur Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen aufgrund der Corona-Pandemie sehen zu § 1 Abs. 2a der Verordnung für
Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften, Bestattungen, Trauerfeierlichkeiten, beispielsweise für
ergänzende Regelungen vor. So sind Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen dem zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage vor der Zusammenkunft anzuzeigen. Dies gilt nicht, wenn eine generelle Absprache mit den zuständigen Behörden bereits getroffen wurde. Generelle Absprachen können auch zu Bestattungen und Trauungen erfolgen.
Für alle anderen Zusammenkünfte, bei denen mehr als 10 Personen zusammentreffen (insbesondere Bestattungen, Trauerfeiern und Trauungen) bitten wir um Beachtung der zweitägigen Anzeigefrist. Dies kann auch in Absprache mit dem jeweiligen Bestattungsunternehmen erfolgen.
Hinweis: Dies gilt nicht für die Religionsgemeinschaften, die eine generelle Absprache mit dem Land Hessen getroffen haben.
Gemeindeverwaltung vorerst geschlossen.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der steigenden Zahlen der Corona-Infektionen im Landkreis Fulda ist die Gemeindeverwaltung bis auf Weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.
Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind jedoch weiterhin telefonisch und per E-Mail für Sie zu den allgemeinen Sprechzeiten erreichbar:
Montag – Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
In dringenden und unaufschiebbaren Fällen, die ein persönliches Erscheinen erfordern, können telefonisch oder per E-Mail Termine vereinbart werden.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, die dem Gesundheitsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dient.
Ihre Gemeindeverwaltung Hosenfeld
Die Grillplätze der Gemeinde Hosenfeld sind bis auf Weiteres geschlossen.
Großveranstaltungen bleiben bis auf Weiteres grundsätzlich verboten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Impfung sind hier abrufbar.
Informationen zum Impfzentrum des Landkreises Fulda erhalten Sie hier.
Die Jugendräume sind sind bis aus Weiteres geschlossen.
Verordnungen und Hinweise des Landes Hessen finden Sie hier.
Aufgrund der aktuellen Situation findet die Sprechstunde des Ortsgerichtes nicht im Rathaus statt. Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Ortsgerichtsvorsteher Klaus Peege unter folgender
Nummer: 0176 - 10048719 bzw. per E-Mail: kpeege@googlemail.com.
Informationen dazu erhalten Sie hier.
Aktuelle Informationen zur Betreuung in den Schulen finden Sie hier.
Informationen für Unternehmen und Selbständige finden Sie hier.
Corona-Helpdesk für Unternehmen und Selbständige bietet seit 2. November wieder Beratung und Unterstützung an
Angesichts der Anfang November in Kraft getretenen Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Wirtschaft hat die Region Fulda GmbH gemeinsam mit den Gesellschaftern Stadt Fulda, Landkreis Fulda und Industrie- und Handelskammer Fulda sowie dem Beiratsmitglied Kreishandwerkerschaft Fulda zum 2. November erneut ein Corona-Helpdesk als Ansprechpartner für Unternehmen und Selbständige gestartet.
Über die Plattform Slack besteht die Möglichkeit, dass sich Unternehmensvertreter/-Innen und Selbständige untereinander austauschen und Kontakt zu Experten aufnehmen können. Dort stehen etwa 20 Berater/-Innen aus unterschiedlichen Organisationen für Fragen zur Verfügung. Über diesen Link geht es direkt zum Slack-Helpdesk:
https://join.slack.com/t/coronahelpdeskfulda/shared_invite/zt-ixqx04sg-IC4afR44~ZVhe4fIuXRDQA
. (eine kostenfreie Registrierung ist notwendig)
Darüber hinaus können Anfragen auch per E-Mail an die zentrale Adresse helpdesk@region-fulda.de geschickt werden. Diese werden dann ebenfalls an unseren Expertenkreis weitergeleitet.
Aktuelle Informationen über die jeweils gültigen Regelungen und Fördermöglichkeiten finden Sie gebündelt unter der Adresse www.ihk-fulda.de/corona-helpdesk, auch die Kreishandwerkerschaft informiert über Ihre Webseite unter www.kh-fulda.de/corona-news.
siehe unter „Großveranstaltungen“ oder „Privatveranstaltungen".
Die Vereinsheime sind für private Feiern zunächst bis auf Weiteres geschlossen.
Die Nutzung der öffentlichen Einrichtungen für Sitzungen ist nur bei besonderem öffentlichen Interesse (beispielsweise Parteiveranstaltungen, die zur Durchführung und Vorbereitung von allgemeinen Wahlen erforderlich sind) und mit Genehmigung der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) zulässig und auch nur dann, wenn geeignete Maßnahmen während Durchführung der Sitzung getroffen werden.
Der für die Gemeinde zuständige Wertstoffhof an der Biothan-Anlage am Finkenberg bei Kleinlüder ist zu den üblichen Zeiten (mittwochs von 14 - 17 Uhr, samstags von 10 - 14 Uhr) geöffnet. Kontakt: 0661 - 2999-111 bis -114.