Die bisherigen Beschlüsse der Landesregierung Hessen zur Bekämpfung des Corona-Virus haben Auswirkungen auf die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Hosenfeld. Ferner hat der Bürgermeister ergänzende Regelungen festgelegt. Über die geltenden Regelungen können Sie sich nachfolgend informieren.
Stand: 11.01.2021, 08:30 Uhr.
Änderungen bleiben vorbehalten.
Grundsätzlich gilt:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren
nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss weiterhin eingehalten werden. Verstöße gegen diese Beschränkungen werden entsprechend von den Behörden geahndet. Ebenso gelten die
Hygiene-Vorgaben (Hände waschen, etc.) weiter.
Als wichtigstes Instrument zur Vermeidung der Ausbreitung des Sars-Cov 2 (Corona Virus) gelten nach wie vor:
- Abstand halten
- Hygiene Maßnahmen
- Alltagsmasken
- regelmäßiges lüften
- Warn App
Alkoholkonsum im öffentlichen Raum ist untersagt.
Aufgrund der aktuellen Inzidenzzahlen im Landkreis Fulda besteht zunächst bis zum 18.01.2021 eine Ausgangssperre in der Zeit von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr des Folgetages. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.
Aktuelle Informationen zu Corona in Hessen finden Sie hier
Verhaltensweise bei positiver Testung - Lesen sie hier
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Impfung sind hier abrufbar.
Informationen zum Impfzentrum des Landkreises Fulda erhalten Sie hier.
Besuche in Alten- und Pflegeheimen sind mit Auflagen seit dem 4. Mai wieder erlaubt. Es wurden besondere Schutzkonzepte für diese Einrichtungen entwickelt, um maximalen Schutz zu erreichen und zugleich sozialen Kontakt zu ermöglichen. Über die geltenden Auflagen können sie sich bei den entsprechenden Einrichtungen informieren.
siehe unter „Gemeindeverwaltung“.
Die Bürgerhäuser sind für private Feiern zunächst bis zum 31. Januar 2021 geschlossen.
Die Nutzung der öffentlichen Einrichtungen für Sitzungen ist nur bei besonderem öffentlichen Interesse (beispielsweise Parteiveranstaltungen, die zur Durchführung und Vorbereitung von allgemeinen Wahlen erforderlich sind) und mit Genehmigung der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) zulässig und auch nur dann, wenn geeignete Maßnahmen während Durchführung der Sitzung getroffen werden.
Bitte nehmen Sie hierzu rechtzeitig vor der Sitzung Kontakt mit uns auf.
Die Durchführung von standesamtlichen Trauungen finden weiterhin statt. Bei Eheschließungen im „Hochzeitshaus“ in Jossa können 5 Personen (Standesbeamte/r, Brautpaar und zwei Gäste), nach aktuellem Stand teilnehmen. Jedoch sind auch hier alle Hygienevorschriften zu beachten, sodass beispielsweise Sektumtrunk, Gratulationen oder Ansammlungen vor dem Bürgerhaus weiterhin nicht gestattet sind. Weitere Einzelheiten sind mit dem Standesamt abzustimmen.
Die Feuerwehrhäuser sind für private Feiern zunächst bis zum 31. Januar 2021 geschlossen.
Die Nutzung der öffentlichen Einrichtungen für Sitzungen ist nur bei besonderem öffentlichen Interesse (beispielsweise Parteiveranstaltungen, die zur Durchführung und Vorbereitung von allgemeinen Wahlen erforderlich sind) und mit Genehmigung der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) zulässig und auch nur dann, wenn geeignete Maßnahmen während Durchführung der Sitzung getroffen werden.
Die Nutzung der Friedhöfe und Aussegnungshallen ist gestattet, wenn der erforderliche Abstand bei Begegnungen zwischen Personen (ca. 1,5 m) eingehalten wird. Das gilt vor allem für Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen in Aussegnungshallen und im Freien, für deren Ablauf im Einzelfall Regelungen von der Gemeinde getroffen werden können. Die sorgepflichtigen Angehörigen bzw. das beauftragte Bestattungsunternehmen sind für die Einhaltung der gültigen Sicherheitsregeln verantwortlich.
Gemeindeverwaltung vorerst geschlossen.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der steigenden Zahlen der Corona-Infektionen im Landkreis Fulda ist die Gemeindeverwaltung ab sofort bis auf Weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.
Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind jedoch weiterhin telefonisch und per E-Mail für Sie zu den allgemeinen Sprechzeiten erreichbar:
Montag – Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
In dringenden und unaufschiebbaren Fällen, die ein persönliches Erscheinen erfordern, können telefonisch oder per E-Mail Termine vereinbart werden.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, die dem Gesundheitsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dient.
Ihre Gemeindeverwaltung Hosenfeld
Die Grillplätze der Gemeinde Hosenfeld sind bis auf Weiteres geschlossen.
Großveranstaltungen bleiben bis auf Weiteres grundsätzlich verboten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Impfung sind hier abrufbar.
Informationen zum Impfzentrum des Landkreises Fulda erhalten Sie hier.
Die Jugendräume sind sind bis aus Weiteres geschlossen.
Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen gilt auch weiterhin das Gebot der Stunde, alle persönlichen Kontakte stark einzuschränken und auf ein Minimum zu reduzieren. Die Betreuung Ihres Kindes in der Kita soll allerdings nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden. Soweit es möglich ist, sollten Kinder zu Hause betreut werden. Sofern eine Betreuung nicht sichergestellt werden kann, bieten die Kindertagesstätten eine Betreuung an. Diese Regelung gilt zunächst bis einschließlich 31.01.2021.
Verordnungen und Hinweise des Landes Hessen finden Sie hier.
Aufgrund der aktuellen Situation findet die Sprechstunde des Ortsgerichtes nicht im Rathaus statt. Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Ortsgerichtsvorsteher Klaus Peege unter folgender
Nummer: 0176 - 10048719 bzw. per E-Mail: kpeege@googlemail.com.
Informationen dazu erhalten Sie hier.
Aktuelle Informationen zur Betreuung in den Schulen finden Sie hier.
Das Schwimmbad "Vorderer Vogelsberg" der Gemeinde Hosenfeld bleibt für die Badesaison 2020 geschlossen.
Bereits erworbene Dauerkarten behalten Ihre Gültigkeit für 2021 oder können alternativ an der Gemeindeverwaltung zurückgegeben werden.
Informationen für Unternehmen und Selbständige finden Sie hier.
Corona-Helpdesk für Unternehmen und Selbständige bietet seit 2. November wieder Beratung und Unterstützung an
Angesichts der Anfang November in Kraft getretenen Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Wirtschaft hat die Region Fulda GmbH gemeinsam mit den Gesellschaftern Stadt Fulda, Landkreis Fulda und Industrie- und Handelskammer Fulda sowie dem Beiratsmitglied Kreishandwerkerschaft Fulda zum 2. November erneut ein Corona-Helpdesk als Ansprechpartner für Unternehmen und Selbständige gestartet.
Über die Plattform Slack besteht die Möglichkeit, dass sich Unternehmensvertreter/-Innen und Selbständige untereinander austauschen und Kontakt zu Experten aufnehmen können. Dort stehen etwa 20 Berater/-Innen aus unterschiedlichen Organisationen für Fragen zur Verfügung. Über diesen Link geht es direkt zum Slack-Helpdesk:
https://join.slack.com/t/coronahelpdeskfulda/shared_invite/zt-ixqx04sg-IC4afR44~ZVhe4fIuXRDQA
. (eine kostenfreie Registrierung ist notwendig)
Darüber hinaus können Anfragen auch per E-Mail an die zentrale Adresse helpdesk@region-fulda.de geschickt werden. Diese werden dann ebenfalls an unseren Expertenkreis weitergeleitet.
Aktuelle Informationen über die jeweils gültigen Regelungen und Fördermöglichkeiten finden Sie gebündelt unter der Adresse www.ihk-fulda.de/corona-helpdesk, auch die Kreishandwerkerschaft informiert über Ihre Webseite unter www.kh-fulda.de/corona-news.
siehe unter „Großveranstaltungen“ oder „Privatveranstaltungen".
Die Vereinsheime sind für private Feiern zunächst bis zum 31. Januar 2021 geschlossen.
Die Nutzung der öffentlichen Einrichtungen für Sitzungen ist nur bei besonderem öffentlichen Interesse (beispielsweise Parteiveranstaltungen, die zur Durchführung und Vorbereitung von allgemeinen Wahlen erforderlich sind) und mit Genehmigung der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) zulässig und auch nur dann, wenn geeignete Maßnahmen während Durchführung der Sitzung getroffen werden.
Der für die Gemeinde zuständige Wertstoffhof an der Biothan-Anlage am Finkenberg bei Kleinlüder ist zu den üblichen Zeiten (mittwochs von 14 - 17 Uhr, samstags von 10 - 14 Uhr) geöffnet. Kontakt: 0661 - 2999-111 bis -114.