Handwerkerparkausweis

Der Handwerkerparkausweis der Region Frankfurt Rhein-Main ist eine Ausnahme-genehmigung zum Parken für Handwerksbetriebe, welche sich im Geltungsbereich befinden. Hierzu zählt seit dem 01.09.2021 auch der Landkreis Fulda.

 

Der Handwerkerparkausweis berechtigt Handwerksbetriebe zum Parken:

  • im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhalteverbot
  • im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der markierten Fläche, solange ein Fahrzeug mit 2,55 m Breite noch passieren kann
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ungeachtet der Höchstparkdauer
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen einer Parkscheibe und ungeachtet der Höchstparkdauer
  • auf Bewohnerparkplätzen

Welche Voraussetzungen ihr Betrieb erfüllen muss und wie Sie den Handwerkerparkausweis erhalten, erfahren Sie im Rathaus bei

Herrn Niklas Wolf,

Tel.: 06650 9620-10,

E-Mail: nw@gemeinde-hosenfeld.de

Ausführliche Informationen finden Sie auch hier:

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Informationsblatt zum Handwerkerparkausweis
Informationsblatt zum Handwerkerparkausw
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Gemeindeverwaltung Hosenfeld

Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld

Telefon: 06650 - 9620-0
Telefax: 06650 - 9620-30
E-Mail: kontakt@gemeinde-hosenfeld.de

Aktuelle Sprechzeiten:

Montag – Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch:                14:00 – 19:00 Uhr