Lärmimmissionen

Lärmminderungsplanung Umgebungslärm

Umgebungslärm

Umgebungslärm sind belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Mithilfe von Lärmaktionsplänen soll der Umgebungslärm reduziert werden.

Zu Umgebungslärm zählt Lärm, der durch Straßenverkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr auf Straßen und Schienenstrecken und bei Flughäfen verursacht wird. Dazu zählt auch Lärm, der von Industrie– und Gewerbeanlagen ausgeht.

Sogenannter Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln, von Sportanlagen sowie der Lärm auf Militärgeländen zählt nicht zum Umgebungslärm.


Gesetzliche Regelungen

Ziel ist es, den Umgebungslärm zu reduzieren und gesundheitsschädliche Auswirkungen zu verhindern. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Richtlinie 2002/49/EG). Die Richtlinie sieht die Bestandsaufnahme von Lärmbelastung vor sowie das Erstellen von Aktionsplänen, um auf diese Belastung zu reagieren.

Die EU-Richtlinie 2002/49/EG ist mit §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Anforderungen an die Lärmkartierung wurden in der 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über die Lärmkartierung) festgelegt. Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Öffentlichkeit über die Lärmkarten und Lärmaktionspläne zu informieren. Bei der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne ist darüber hinaus auch die Öffentlichkeit anzuhören und deren Mitwirkung sicherzustellen. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat Hinweise erstellt und zur Veröffentlichung freigegeben.


Lärmminderungsplanung

Für die Lärmminderungsplanung stehen zwei Instrumente zur Verfügung:

  • Die strategische Lärmkartierung sowie
  • die Lärmaktionsplanung zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen.

Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie ist zuständig für die Lärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie. Dies beinhaltet u.a. die Kartierung entlang der Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen, die Ballungsräume selbst, den Großflughafen Frankfurt am Main sowie die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken, die dem Allgemeinen Eisenbahngesetz unterliegen.

Die Lärmbelastung wird in Lärmkarten dargestellt, die im Lärmviewers Hessen eingesehen werden können. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Lärmbelastung an konkreten Wohnorten zu ermitteln.

Auf der Basis der Lärmkartierung werden durch die Regierungspräsidien Lärmaktionspläne aufgestellt. Sie müssen den Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie entsprechen und neben der Beschreibung der Lärmbelastungssituation auch Maßnahmen zur Lärmminderung benennen. Für den Bereich des Straßenverkehrslärms hat das Hessische Umweltministerium zusammen mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium ein Verfahrenshandbuch entwickelt, welches von allen an der Lärmaktionsplanung beteiligten hessischen Behörden zu beachten ist.

Auf den Websites der Regierungspräsidien finden Sie die In Kraft getretenen Lärmaktionspläne, zu gegebener Zeit die Entwürfe der Lärmaktionspläne und die Online-Formulare für die Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie weitere Informationen über die Lärmminderungsplanung in Ihrem Regierungsbezirk.


Ruhige Gebiete

Neben Minderungsmaßnahmen für lärmbelastete Bereiche sieht die Umgebungslärmrichtlinie auch die Identifizierung ruhiger Gebiete vor. Für diese soll im Sinne der Lärmvorsorge eine Zunahme des Lärms verhindert werden. Die Umgebungslärmrichtlinie definiert in Abhängigkeit zweier Raumtypen Kriterien zur Ermittlung eines ruhigen Gebietes:

  • ein „ruhiges Gebiet in einem Ballungsraum“ ist ein behördlich festgelegtes Gebiet, in dem beispielsweise der LDEN-Index (Tag-Abend-Nacht-Index) oder ein anderer geeigneter Lärmindex für sämtliche Lärmquellen nicht oberhalb eines bestimmten Wertes liegt, der vorab festzulegen ist,
  • ein „ruhiges Gebiet auf dem Land“ ist ein behördlich festgelegtes Gebiet, das keinem Verkehrs-, Industrie- und Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt ist.

Die Ausweisung ruhiger Gebiete erfolgt im Rahmen der Lärmaktionsplanung.


Lärmaktionsplanung Runde 4 im Regierungsbezirk Kassel

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm besteht auf Grundlage des § 47a - f Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Verpflichtung, eine Lärmminderungsplanung durchzuführen. Diese umfasst eine Lärmkartierung sowie die Erstellung von Lärmaktionsplänen.

Die aktuellen Lärmkartierungen des Landes Hessen für den Straßenverkehr und nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken in den Landkreisen (und in den Ballungsräumen zusätzlich der Straßenbahnverkehrs- und Industrielärm) sowie für die Schienenlärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes finden Sie hier:

Lärmkartierung des Landes Hessen 

Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes

Wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, anhand dieser Lärmkartierung eine Bewertung der Lärmsituation in den hessischen Gemeinden und Städten vorzunehmen und bei Bedarf Lärmminderungsvorschläge zu entwickeln.

Die erste und zweite Öffentlichkeitsbeteiligung der Runde 4 der Lärmaktionsplanung in Hessen hat vom 21. November 2022 bis zum 22.Januar 2023 bzw.  vom 24. Juni bis zum 07. August 2024 stattgefunden.

Alle eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden geprüft und nach eventueller Beurteilung durch die Fachbehörden in den endgültigen Lärmaktionsplan aufgenommen. Neue, bisher nicht aufgezeigte Konfliktpunkte, die im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen sind werden in der 5. Runde der Lärmaktionsplanung, ab 2027, bearbeitet.

Die finalen Lärmaktionspläne der Runde 4 wurden am 28.10.2024 öffentlich bekannt gegeben (siehe Downloads).

Für die die Aufstellung des Lärmaktionsplanes der Haupteisenbahnstrecken des Bundes für Maßnahmen in Bundeshoheit ist gemäß § 47 e Absatz 4 BImSchG seit dem 1. Januar 2015 das Eisenbahnbundesamt zuständig. Bei den bundeseigenen Nebenstrecken wirkt es an der Lärmaktionsplanung mit.
Hier gelangen Sie zur Lärmminderungsplanung des Eisenbahnbundesamtes

Die wichtigen Pläne finden Sie als Downloads unter dem folgenden Link:

Umgebungslärm | rp-kassel.hessen.de