Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 »Am Schneidershof« Gemeinde Hosenfeld OT Hosenfeld
Die Gemeinde Hosenfeld hat den Entwurf über die 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Hosenfeld Nr. 8 »Am Schneidershof« in der Gemarkung Hosenfeld gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Hosenfeld, Flur 26, die Flurstücke 15, 16/1, 1/20, teilw. 17/2, 1/8, 1/10, 1/13, 1/14, 1/17, 1/18, 1/1, 1/6, 1/22, 1/23, 1/21 und 2/2. Die Gesamtfläche des Gebietes beträgt ca. 1,7 ha und ist nachfolgend dargestellt:
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Hosenfeld Nr. 8 »Am Schneidershof« wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, da die im Gesetz geforderten Voraussetzungen vorliegen. Von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sowie deren Darlegung in der Begründung gem. § 2a Nr. 2 BauGB und auch von der Eingriffs- und Ausgleichsplanung gem. § 1a Abs 3 BauGB wird abgesehen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt die Veröffentlichung der Planungsunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der benachbarten Gemeinden im Internet.
Die zur öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 »Am Schneidershof« bestehen aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie der amtlichen Bekanntmachung. Eine Angabe gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB über die Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen verfügbar sind, erfolgt im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes nicht. Die auszulegenden Unterlagen werden
in der Zeit von Montag, den
20.01.2025 bis einschließlich Freitag, den 21.02.2025
durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Hosenfeld unter
https://www.gemeinde-hosenfeld.de/site-wurzel/de/aktuelles-infos/amtliche-bekanntmachungen/ zu jedermanns Einsicht bereitgestellt. Ergänzend hierzu können die o. a. Unterlagen auch über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/g-i
eingesehen und heruntergeladen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen in der Gemeindeverwaltung Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld, während den folgenden Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Während der Auslegungsdauer können gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von jedermann Anregungen vorgebracht werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@gemeinde-hosenfeld.de und/oder a.malchereck-matthes@t-online.de gesendet und können darüber hinaus auch auf dem Postweg an die Gemeindeverwaltung Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld abgegeben werden.
Es wird ferner gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hosenfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Mit der Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und bis zur Rechtskraft/ Bestandskraft der Satzung gespeichert.
Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen.
Hosenfeld, den 10.01.2025
gez. Peter Malolepszy, Bürgermeister