Steuerbescheide 2025

Wichtige Informationen zu den Steuerbescheiden 2025

In diesen Tagen werden den Steuerpflichtigen der Gemeinde Hosenfeld die Steuerbescheide für das Jahr 2025 bekanntgegeben.

Am 15. Februar 2025 werden dann die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müll-, Wasser- und Abwassergebühren sowie die Niederschlagswassergebühr) für das I. Quartal 2025 und die Hundesteuer für das 1. Halbjahr 2025 fällig.

Gutschriften und Nachforderungen aus der Wasser- und Abwasserabrechnung 2024 werden mit den Vorauszahlungsbeträgen am 15.02.2025 verrechnet.

Die Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Bescheide bei der Gemeindekasse eingehen. Wir weisen darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der Fälligkeitstermine automatisch das gebührenpflichtige Mahnverfahren einsetzt. Hierauf wird auch im Heranziehungsbescheid hingewiesen. Durch die zum Teil verspätete Zustellung der Steuerbescheide 2025 besteht ungeachtet der Zahlungsfälligkeit am 15.02.2025 eine verlängerte Widerspruchsfrist. Bitte beachten Sie hierzu die Rechtsbehelfsbelehrung.

 

Grundsteuerreform:

Widersprüche gegen den festgesetzten Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes Fulda müssen direkt beim Finanzamt eingelegt werden. Die Gemeinde Hosenfeld ist dabei der falsche Ansprechpartner und nicht die korrekte Widerspruchsbehörde.

Sofern auf Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid die Grundsteuer noch nicht aufgeführt ist, wird diese nachberechnet, sobald der Steuermessbescheid des Finanzamtes vorliegt. Gleiches gilt für Eigentümerwechsel.

Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit die E-Mails und Telefonate nicht zeitnah beantworten können, da wir uns insbesondere auf die Bearbeitung der Datensätze des Finanzamtes konzentrieren. Dieses wird einige Wochen in Anspruch nehmen.

Für Rückfragen zu den gemeindlichen Steuerbescheiden (Wasserabrechnung, Müllgebühren etc.) steht das Team der Finanzabteilung unter Tel. 06650 / 9620 -13 oder -14 oder -26 sowie unter der Mail-Adresse:   finanzabteilung@gemeinde-hosenfeld.de   gerne zur Verfügung.

 

Stundungsanträge

Im Zuge dieser öffentlichen Steuermahnung weisen wir darauf hin, dass Stundungsanträge zu fälligen Zahlungen schriftlich an den Gemeindevorstand der Gemeinde Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld zu richten sind und nach Beschlussfassung und Genehmigung des Stundungsantrages gemäß Abgabenordnung verzinst werden.

 

DER GEMEINDEVORSTAND 

DER GEMEINDE HOSENFELD

Peter Malolepszy

Bürgermeister