Grabräumung

Grabräumung

Im Zeitraum vom

04. bis 18. Oktober 2025

können auf den gemeindlichen Friedhöfen der Gemeinde Hosenfeld die Gräber abgeräumt werden.

Gemäß § 31 der Friedhofssatzung der Gemeinde Hosenfeld vom 01.07.2020 sind die Grabmäler, Einfassungen, zu denen auch vorhandene Betonplatten zählen, sowie Grabmalfundamente (ausgenommen gräberübergreifende Fundamentbalken) und sonstige Grabausstattungen von den Nutzungsberechtigten zu beseitigen.

Um den Nutzungsberechtigten die Entsorgung der Grabmäler zu erleichtern, soll auch in diesem Jahr wieder ein Container zur Verfügung gestellt werden. Die hierdurch entstehenden Kosten werden auf die jeweiligen Nutzungsberechtigten umgelegt. Sie werden voraussichtlich für ein Familiengrab ca. 60 €, für ein Einzelgrab ca. 50 € und für ein Kindergrab ca. 30 € betragen.

Aufgrund der am 01.07.20 in Kraft getretenen neuen Friedhofssatzung ist es möglich,

  • Sarggräber der bis 1995 Verstorbenen und 
  • Urnengräber der bis 2005 Verstorbenen

vorzeitig abzuräumen, da die neue Friedhofsatzung nur noch eine Ruhefrist von 30 Jahren bei Sarggräbern und 20 Jahren bei Urnengräbern vorsieht.

Um die Grabräumung zu vereinfachen ist es ausreichend, den beiliegenden Antrag komplett ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 19. September 2025 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Handelt es sich um eine vorzeitige Grabräumung, ist dies auf dem Antrag anzukreuzen.

Die Anmeldung einer Containernutzung ist verbindlich. Bei Stornierung der Con­tainernutzung sehen wir uns gezwungen, eine Kostenpauschale zu erheben.

Wir hoffen, dass der/die Abräumende die Arbeiten ordnungsgemäß durchführt und den hierfür aufgestellten Container bzw. die vorgegebenen Ablageorte in Anspruch nimmt, damit nicht die Teile des ehemaligen Grabmales widerrechtlich und illegal in Natur und Landschaft entsorgt werden. Bei Nichteinhaltung des vorgenannten Abräumzeitraumes oder bei unbefugter Ablagerung ist die Gemeinde gehalten, die Beseitigung auf Kosten der Nutzungsberechtigten durchführen zu lassen.

DER GEMEINDEVORSTAND 

DER GEMEINDE HOSENFELD