Bürgerbüro
Leistungen des Bürgerbüros
Pässe & Personalausweise
Ab dem 01. Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital eingereicht werden. Das heißt, Fotos für Reisepässe und Personalausweise werden ab 01. Mai 2025 nur noch in digitaler Form akzeptiert. Ab diesem Zeitpunkt können im Bürgerbüro der Gemeinde Hosenfeld vor Ort Fotos, gegen eine Gebühr von 6,00€ aufgenommen und verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass nur ein Foto aufgenommen und dieses digital und nur für den Personalausweis oder Reisepass verwendet werden kann. Fotos von einem Fotografen müssen uns digital (durch einen QR-Code) übermittelt werden. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie bei dem jeweiligen Fotografen. Bei Babys und Kleinkindern empfehlen wir die Erstellung des Passbildes bei einem zertifizierten Fotografen.
Unter folgendem Link können Sie prüfen, welcher Fotograf in Ihrer Nähe digitale Passbilder anbietet: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
- biometrisches Passbild (aktuell)
- ggf. den alten Reisepass oder Personalausweis
- Zustimmmungserklärung bei Minderjährigen (ist von beiden Elternteilen auszufüllen)
- Vollmacht zur Abholung des Personalausweises
(wenn der Personalausweis nicht persönlich abgeholt wird) - Vollmacht zur Abholung des Reisepasses
(wenn der Reisepass nicht persönlich abgeholt wird)
Wie lange dauert es bis der Reisepass bzw. der Personalausweis fertig ist?
- die Erstellung der Ausweisdokumente dauert i.d.R. 4 - 6 Wochen.
Was kostet ein Personalausweis bzw. Reisepass?
- die Gebühren finden Sie in unserer Gebührenliste
Was kann ich mit der Online-Ausweisfunktion machen?
Achtung: Seit dem 01.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke in den Personalausweisen verpflichtend!
An-, Ab- und Ummeldung
Wann muss ich mich spätestens anmelden?
- spätestens zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung bzw. dem Auszug aus der vorherigen Wohnung
Welche Unterlagen werden für die An-, Ab- bzw. Ummeldung benötigt?
- für die Anmeldung wird ein gültiger Pass oder Personalausweis benötigt.
- bei Mietwohnungen ist zudem eine entsprechende Wohnungsgeberbescheinigung mitzubringen.
- zieht ein minderjähriges Kind mit einem Elternteil in eine andere Wohnung, so muss die Vorlage einer Zustimmungserklärung vom nicht mitziehenden Elternteil beim Einwohnermeldeamt erfolgen.
Ab sofort können Sie auch die elektronische Wohnsitzanmeldung mit folgendem Link nutzen: https://www.wohnsitzanmeldung.de
