Schredderaktion

Schredderaktion im Herbst 2025

Durch das Häckseln von Baum- und Strauchschnitt werden organische Abfälle an den Naturkreislauf zurückgeführt und somit wertvoller Deponieraum geschont. Die Aktion wird, wie im Umweltkalender aufgeführt, ab


Montag, 20.10.2025 bis Freitag, 24.10.2025


durchgeführt.

 

Der angemeldete Baum- und Strauchschnitt wird an den Grundstücken eingesammelt und auf einem gemeindlichen Sammelplatz abgeladen. Nach dem Häckseln wird das Schreddergut abgefahren.

 

Um einen Überblick über das anfallende Schreddergut zu erhalten, wird gebeten sich bei der Gemeindeverwaltung Hosenfeld, Telefon: 06650/9620-0 oder 9620-27, unter Angabe der genauen Anschrift anzumelden oder das nachstehende Formblatt ausgefüllt bis 14. Oktober 2025 abzugeben.

Anmeldungen nach diesem Termin können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Der Baum- und Strauchschnitt ist am 20.10.2025 ab 07:00 Uhr ordentlich vor dem Grundstück am Straßenrand bereitzustellen. Da das Schreddergut maschinell aufgenommen und abgefahren wird, sind die Haufen so zugänglich zu machen, dass sie mit Baggergreifer aufnehmbar sind. Das Gut, welches schwer zugänglich ist, wird nicht mitgenommen.

 

Die ausführende Firma ist angehalten, den Baum- bzw. Strauchschnitt liegen zu lassen, wenn folgende Bedingungen vorgefunden werden:

 

  • die übliche Menge (ca. 2 cbm) erheblich überschritten wird.
  • der Baum- und Strauchschnitt auf Sammelplätzen gelagert wird.
  • der Baum- und Strauchschnitt mit Grünabfällen vermischt oder angefault ist.
  • der Baum- und Strauchschnitt nicht eindeutig einem Grundstück zugeordnet werden kann.
  • der Baum- und Strauchschnitt mit Dornenhecken vermischt ist.
  • die Abholung nicht fristgerecht bei der Gemeindeverwaltung angemeldet wird.

 

Die Ablage auf gemeindlichen Grundstücken und das Zusammenlegen von Schreddergut mehrerer Hauseigentümer ist nicht erlaubt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Feinschnitt von Thuja-Hecken nicht mitgenommen wird.

 

Die Arbeiten werden von Grundstück zu Grundstück ausgeführt, wobei die ausführende Firma selbst die Reihenfolge der anzusteuernden Grundstücke ohne Absprache mit der Gemeinde festlegt. Die Reinigung der Straßen- und Gehwegflächen ist umgehend vom jeweiligen Grundstückseigentümer oder einem Bevollmächtigten vorzunehmen. Für Schäden an Pflaster, Grünflächen oder Hofflächen haftet die Gemeinde nicht.

 

Wir appellieren an alle, unser Angebot zu nutzen und damit gleichzeitig einen persönlichen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.