Ausweisdokumente
Informationen zum Direktversand von beantragten Ausweisdokumenten
Seit dem 01. Mai 2025 besteht die Möglichkeit, sich das beantragte Ausweisdokument für 15,00 € an der Wohnungstür übergeben zu lassen. Die Voraussetzungen hierfür sind folgende:
- Sie müssen im Besitz eines weiteren gültigen Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) sein, da der alte Reisepass/Personalausweis bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht wird und der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Ausweisdokument übergeben darf.
- Bei Personalausweisen ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich.
- Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.
- Für Kinder ist ein Direktversand des Ausweisdokuments nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur an der Behörde abholen.
Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird Ihnen per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
Das Ausweisdokument wird ausschließlich an den Antragsteller persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür muss sich der Antragsteller ausweisen (siehe oben).
Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Wird innerhalb dieser Frist die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht abgeholt, wird sie an die Gemeindeverwaltung weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument bis zur Abholung aufbewahrt.
Für Fragen hat das BMI Antworten auf häufig gestellte Fragen erstellt. Diese Informationen finden Sie über den folgenden Link: https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/1_beantragung_faq/beantragung_faq-liste.html