Direktversand
Informationen zum Direktversand von beantragten Ausweisdokumenten
Für eine Servicegebühr von 15,00 € können Sie sich Ihr beantragtes Ausweisdokument bequem an die Wohnungstür bringen lassen. Die Voraussetzungen hierfür sind folgende:
- Sie müssen im Besitz eines weiteren gültigen Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) sein, da der alte Reisepass/Personalausweis bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht wird und der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Ausweisdokument übergeben darf.
- Bei Personalausweisen ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich
- Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden
- Für Kinder ist ein Direktversand des Ausweisdokuments nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur an der Behörde abholen.
Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird Ihnen per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis) ausweisen.
Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Frist die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an die Gemeindeverwaltung weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.
