Work and Travel in Argentinien

Zum Working Holiday Programm:

In der Absprache zwischen der Argentinischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über ein Ferienaufenthaltsprogramm wurden folgende grundsätzlichen Regelungen getroffen:

  • Zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums für das Working-Holiday-Programm muss der/die Interessent/in mind. 18 Jahre und darf höchstens 30 Jahre alt sein.
  • Er/Sie darf nicht bereits zuvor am Programm teilgenommen haben.
  • Er/Sie muss einen Nachweis darüber erbringen, dass keine polizeilichen Eintragungen vorliegen. Zu diesem Zweck wird ein Führungszeugnis benötigt. Das Führungszeugnis kann beim Bürgerbüro beantragt werden.
  • Es muss zudem ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt in der Anfangszeit vorliegen.
  • Ein Rückflugticket nach Deutschland bzw. ein Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel zum Erwerb eines solchen muss ebenfalls vorhanden sein.
  • Er/Sie muss im Besitz eines gültigen Reisepasses sein.

Beantragung des Visums

 

Das Visum muss persönlich beim Argentinischen Konsulat in Frankfurt (für Hessen zuständig) beantragt werden. Benötigt wird:

  • Ein Lichtbild 4 x 4cm,
  • Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular,
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • Ein Nachweis über finanzielle Mittel (z.B. Kontoauszüge),
  • Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung über mindestens 30.000 Euro zur Übernahme des Rücktransportes im Krankheits- und Todesfall

Für die Beantragung des Visums fallen Gebühren an.

 

Es findet zudem ein Gespräch mit dem zuständigen Konsularbeamten statt.

 

Während des Working-Holiday-Programms wird dem Einreisenden erlaubt für ein Jahr im Ausland zu reisen und zu arbeiten. Der Umfang der Berufstätigkeit sollte jedoch ein halbes Jahr nicht übersteigen und lediglich dazu dienen, den weiteren Ferienaufenthalt zu finanzieren.

Wer sich für das Ferienarbeitsprogramm interessiert, ist aufgerufen, sich bei der Gemeinde Hosenfeld zu melden. Wir würden uns freuen, wenn dadurch neue Beziehungen geknüpft werden könnten.

 

 

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das

 

Bürgerbüro der Gemeinde Hosenfeld

Steffen Buchholz

Tel.: 06650 – 9620-29

E-Mail: sb@gemeinde-hosenfeld.de


Gemeindeverwaltung Hosenfeld

Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld

Telefon: 06650 - 9620-0
Telefax: 06650 - 9620-30
E-Mail: kontakt@gemeinde-hosenfeld.de

Aktuelle Sprechzeiten:

Montag – Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch:                14:00 – 19:00 Uhr