Schankerlaubnis

Wegfall der Schankerlaubnis

Anfang des Jahres ist in Hessen das Erste Bürokratieabbaugesetz in Kraft getreten, das unter anderem Vereine und ehrenamtliche Organisationen entlasten soll. Eine wichtige Änderung betrifft den sogenannten vorübergehenden Gaststättenbetrieb bei Veranstaltungen wie Sportfesten, Feuerwehrfesten, Fastnacht oder Kirmes. Der Ausschank von Getränken sowie das Anbieten von Speisen müssen künftig nicht mehr bei der zuständigen Gemeinde angezeigt werden. Damit entfällt ein Teil des bisherigen Verwaltungsaufwands für Vereine und ehrenamtliche Veranstalter. Zudem sparen sich die Veranstalter die Gebühren. Eine Verkürzung der Sperrzeit ist bei Veranstaltungen die länger als 24:00 Uhr andauern trotzdem zu beantragen.