Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung
Leistungsbeschreibung
Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.
Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde HosenfeldWie ist das Schiedsamt zu erreichen?
- über die Gemeindeverwaltung Ihrer Gemeinde
- das zuständige Amtsgericht
- die zuständige Polizeidienststelle
oder am einfachsten direkt bei dem zuständigen Schiedsmann oder dessen Stellvertreter.
Hier bekommen Sie auch alle näheren Informationen, was Sie tun müssen und wie eine Schlichtungsverhandlung abläuft. Die Schiedspersonen haben keine festen Sprechzeiten und sind wie folgt zu erreichen:
Schiedsmann:
Dirk Hasenauer
Neulandsweg 2
36154 Hosenfeld / Jossa
Tel.: 06669 - 919731
E-Mail: dirk.hasenauer@t-online.de
Stellv. Schiedsmann:Jörg FiedlerHöfchenstraße 5
36154 Hosenfeld
Tel.: 0173 - 6615205
E-Mail: fiedler.hosenfeld@t-online.de
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.
Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.
Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.
Schiedsmann:
Dirk Hasenauer
Neulandsweg 2
36154 Hosenfeld / Jossa
Tel.: 06669 - 919731
E-Mail: dirk.hasenauer@t-online.de
Höfchenstraße 5
36154 Hosenfeld
Tel.: 0173 - 6615205
E-Mail: fiedler.hosenfeld@t-online.de