Friedhöfe in der Gemeinde Hosenfeld

Die Friedhöfe sind während der durch die Friedhofsverwaltung festgesetzten Zeiten für den Besuch geöffnet. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang an den Friedhofseingängen bekanntgegeben. Sonderregelungen können durch die Friedhofsverwaltung getroffen werden.


Für Fragen und Hinweise steht Ihnen unsere Bauabteilung gerne zur Verfügung:

Herr Räsch 06650 9620-16

Frau Schrimpf 06650 9620-17


Friedhof Blankenau

  Friedhofstraße, 36154 Hosenfeld OT Blankenau


  • Reihengräber / Rasenreihengräber 

    Grabstätten für eine Erdbestattung. Zusätzlich kann eine Urne beigesetzt werden.
    Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre (zusätzliche Urnenbeisetzung = 20 Jahre). Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

  • Familiengräber / Rasenfamiliengräber

    Grabstätten für maximal zwei Erdbestattungen oder eine Erdbestattung mit einer Urne. Zusätzlich können bis zu zwei weitere Urnen beigesetzt werden.
    Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre (zusätzliche Urnenbeisetzung = 20 Jahre). Eine Verlängerung ist durch eine zusätzliche Urnenbeisetzung möglich. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

  • Urnenreihengräber

    Grabstätten für eine Urnenbestattung. Zusätzlich können bis zu drei weitere Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und diese kann auf Antrag auf 30 Jahre verlängert werden. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

  • Urnensammelgräber

    Grabstätten zur Urnenbestattung in einem Sammelgrabfeld mit einzelnen  Grabstellen. Pro Grabstelle sind zwei Urnenbeisetzungen möglich. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und kann auf Antrag auf 30 Jahre verlängert werden. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

Hier sehen Sie den Friedhof in Blankenau.


Hier sehen Sie den Friedhof in Blankenau.


Hier sehen Sie den Friedhof in Blankenau.



Friedhof Brandlos

   Lage: Untere Bornheide , 36154 Hosenfeld OT Brandlos


  • Reihengräber / Rasenreihengräber 

    Grabstätten für eine Erdbestattung. Zusätzlich kann eine Urne beigesetzt werden.
    Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre (zusätzliche Urnenbeisetzung = 20 Jahre). Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

  • Urnenreihengräber

    Grabstätten für eine Urnenbestattung. Zusätzlich können bis zu drei weitere Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und diese kann auf Antrag auf 30 Jahre verlängert werden. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

Hier sehen Sie den Friedhof in Brandlos.


Hier sehen Sie den Friedhof in Brandlos.



Friedhof Hainzell

   an der L3191 (Am Röthrain), 36154 Hosenfeld OT Hainzell


  • Reihengräber / Rasenreihengräber 

    Grabstätten für eine Erdbestattung. Zusätzlich kann eine Urne beigesetzt werden.
    Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre (zusätzliche Urnenbeisetzung = 20 Jahre). Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

  • Familiengräber / Rasenfamiliengräber

    Grabstätten für maximal zwei Erdbestattungen oder eine Erdbestattung mit einer Urne. Zusätzlich können bis zu zwei weitere Urnen beigesetzt werden.
    Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre (zusätzliche Urnenbeisetzung = 20 Jahre). Eine Verlängerung ist durch eine zusätzliche Urnenbeisetzung möglich. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

  • Urnenreihengräber

    Grabstätten für eine Urnenbestattung. Zusätzlich können bis zu drei weitere Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und diese kann auf Antrag auf 30 Jahre verlängert werden. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

  • Urnensammelgräber

    Grabstätten zur Urnenbestattung in einem Sammelgrabfeld mit einzelnen  Grabstellen. Pro Grabstelle sind zwei Urnenbeisetzungen möglich. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und kann auf Antrag auf 30 Jahre verlängert werden. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

  • Urnen-Anonymgräber

    Grabstätten für Urnen, bei denen die Beisetzungsstelle nicht gekennzeichnet wird.
    Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

Hier sehen Sie den Friedhof Hainzell.


Hier sehen Sie den Friedhof Hainzell.


Hier sehen Sie den Friedhof Hainzell.



Friedhof Hosenfeld

   Schulstraße 10, 36154 Hosenfeld


  • Reihengräber / Rasenreihengräber 

    Grabstätten für eine Erdbestattung. Zusätzlich kann eine Urne beigesetzt werden.
    Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre (zusätzliche Urnenbeisetzung = 20 Jahre). Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

  • Familiengräber / Rasenfamiliengräber

    Grabstätten für maximal zwei Erdbestattungen oder eine Erdbestattung mit einer Urne. Zusätzlich können bis zu zwei weitere Urnen beigesetzt werden.
    Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre (zusätzliche Urnenbeisetzung = 20 Jahre). Eine Verlängerung ist durch eine zusätzliche Urnenbeisetzung möglich. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

  • Urnenreihengräber

    Grabstätten für eine Urnenbestattung. Zusätzlich können bis zu drei weitere Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und diese kann auf Antrag auf 30 Jahre verlängert werden. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

  • Urnensammelgräber

    Grabstätten zur Urnenbestattung in einem Sammelgrabfeld mit einzelnen  Grabstellen. Pro Grabstelle sind zwei Urnenbeisetzungen möglich. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und kann auf Antrag auf 30 Jahre verlängert werden. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

Hier sehen Sie den Friedhof Hosenfeld.


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Friedhof Jossa

   an der L3079 (Vogelsbergstraße), 36154 Hosenfeld OT Jossa


  • Reihengräber / Rasenreihengräber 

    Grabstätten für eine Erdbestattung. Zusätzlich kann eine Urne beigesetzt werden.
    Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre (zusätzliche Urnenbeisetzung = 20 Jahre). Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

  • Familiengräber / Rasenfamiliengräber

    Grabstätten für maximal zwei Erdbestattungen oder eine Erdbestattung mit einer Urne. Zusätzlich können bis zu zwei weitere Urnen beigesetzt werden.
    Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre (zusätzliche Urnenbeisetzung = 20 Jahre). Eine Verlängerung ist durch eine zusätzliche Urnenbeisetzung möglich. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

  • Urnenreihengräber

    Grabstätten für eine Urnenbestattung. Zusätzlich können bis zu drei weitere Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und diese kann auf Antrag auf 30 Jahre verlängert werden. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

  • Urnensammelgräber

    Grabstätten zur Urnenbestattung in einem Sammelgrabfeld mit einzelnen  Grabstellen. Pro Grabstelle sind zwei Urnenbeisetzungen möglich. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und kann auf Antrag auf 30 Jahre verlängert werden. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

Hier sehen Sie den Friedhof Jossa.


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Friedhof Schletzenhausen

   Auf der Lied 7, 36154 Hosenfeld OT Schletzenhausen


  • Reihengräber / Rasenreihengräber 

    Grabstätten für eine Erdbestattung. Zusätzlich kann eine Urne beigesetzt werden.
    Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre (zusätzliche Urnenbeisetzung = 20 Jahre). Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

  • Familiengräber / Rasenfamiliengräber

    Grabstätten für maximal zwei Erdbestattungen oder eine Erdbestattung mit einer Urne. Zusätzlich können bis zu zwei weitere Urnen beigesetzt werden.
    Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre (zusätzliche Urnenbeisetzung = 20 Jahre). Eine Verlängerung ist durch eine zusätzliche Urnenbeisetzung möglich. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

  • Urnenreihengräber

    Grabstätten für eine Urnenbestattung. Zusätzlich können bis zu drei weitere Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und diese kann auf Antrag auf 30 Jahre verlängert werden. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

  • Urnensammelgräber

    Grabstätten zur Urnenbestattung in einem Sammelgrabfeld mit einzelnen  Grabstellen. Pro Grabstelle sind zwei Urnenbeisetzungen möglich. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und kann auf Antrag auf 30 Jahre verlängert werden. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben.

Hier sehen Sie den Friedhof Schletzenhausen.


Hier sehen Sie den Friedhof Schletzenhausen.


Hier sehen Sie den Friedhof Schletzenhausen.



Friedhofsatzungen


Hier finden Sie eine Übersicht der Friedhofsatzungen der Gemeinde Hosenfeld.