Gehwege

Parken auf Gehwegen

Beschwerden über zugeparkte Gehwege in der Gemeinde Hosenfeld, ganz besonders im Ortsteil Hainzell / Neue Straße geben Anlass, auf die dazu geltenden Verkehrsregeln hinzuweisen.  


Fußgänger müssen, aufgrund der auf den Gehwegen abgestellten PKW´s, auf die Fahrbahn ausweichen. Dies bedeutet auch eine erhöhte Gefährdung der Fußgänger.


Dies betrifft vor allem unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, Mobilitätsbeeinträchtigte, Eltern mit Kinderwagen oder Kinder, die bis zum vollendetem 8./10. Lebensjahr sogar mit dem Rad auf dem Gehweg fahren sollen.


Laut § 12 der Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf den Gehwegen grundsätzlich verboten. Es ist nur dort erlaubt, wo Verkehrszeichen dies ausdrücklich zulassen.


Daher appellieren wir an alle Fahrzeugführer, ihr Fahrzeug am rechten Seitenstreifen der Fahrbahn im Sinne der StVO zu parken. Dabei ist zu beachten, dass ein Mindestabstand zur gegenüberliegenden Seite von 3,05 m eingehalten wird.

 

Wir bitten um Beachtung, damit die Gehwege für diejenigen frei sind, für die sie bestimmt sind.

 

Ihr Ordnungsamt