Feuermeldung

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen und Nutzung von Feuertonnen/Feuerschalen

1. Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Grundsätzlich gilt: Pflanzliche Abfälle sollen vorrangig durch Verrotten, Liegenlassen, Einarbeiten in den Boden oder Kompostieren beseitigt werden.

Ist dies nicht möglich, dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen auf dem Grundstück verbrannt werden, auf dem sie anfallen.

 

Anmeldung erforderlich

Das Verbrennen muss mindestens einen Werktag vorher beim zuständigen Ordnungsamt telefonisch oder persönlich angezeigt werden.

 

Wichtiger Hinweis zur Brandgefahr

Wir orientieren uns am Graslandfeuerindex:
👉 Ab Stufe 3 werden keine Feuermeldungen mehr entgegengenommen.

 

Zulässige Zeiten

  • Montag bis Freitag: 08:00 – 16:00 Uhr
  • Samstag: 08:00 – 12:00 Uhr

 

Voraussetzungen

  • Ständige Aufsicht durch eine zuverlässige Person
  • Nur bei trockenem Wetter
  • Nur trockenes Material verbrennen
  • Keine Brandbeschleuniger verwenden
  • Feuer jederzeit kontrollierbar halten
  • Bei Wind oder Rauchentwicklung sofort löschen
  • Feuer und Glut vollständig löschen
  • Rückstände unverzüglich in den Boden einarbeiten

 

Mindestabstände

  • 100 m zu Gebäuden, Autobahnen, Naturschutzgebieten etc.
  • 50 m zu öffentlichen Verkehrswegen
  • 35 m zu sonstigen Gebäuden
  • 20 m zu Bäumen, Hecken und Feldern
  • 5 m zur Grundstücksgrenze

👉 Bei brennbaren Materialien im Umfeld:
5 m Sicherheitsstreifen anlegen

 

Besondere Regelungen

Strohverbrennung:

  • Zwei Aufsichtspersonen
  • Sicherheitsstreifen erforderlich
  • Flächen ggf. unterteilen und nacheinander abbrennen

 

 

Im Wald:

  • Nur werktags (08:00–16:00 Uhr)
  • Nicht bei erhöhter Waldbrandgefahr
  • Rauch darf niemanden gefährden

 Erforderliche Angaben bei Anmeldung

  • Ort und Zeitraum
  • Grundstücksdaten (Flur, Flurstück)
  • Art der Abfälle
  • Angaben zu Aufsichtspersonen

 


2. Feuertonnen und Feuerschalen

Das Verbrennen in Feuertonnen oder Feuerschalen ist keine Abfallbeseitigung, sondern dient ausschließlich der Nutzung als sogenanntes „Gemütlichkeitsfeuer“.

Auch hier sind wichtige Vorschriften zu beachten.

 

Zulässiges Brennmaterial

Erlaubt ist ausschließlich:

  • Trockenes, unbehandeltes Holz
  • Holzbriketts

Verboten sind insbesondere:

  • Grünschnitt, Laub oder pflanzliche Abfälle
  • Behandeltes oder lackiertes Holz
  • Sperrholz, Möbelreste
  • Papier, Pappe oder Müll

👉 Brandbeschleuniger sind strikt verboten

 

Sicherheitsabstände (Richtwerte)

Auch wenn es keine einheitliche Regel für jeden Einzelfall gibt, sollten folgende Abstände eingehalten werden:

  • 10 m zu Nachbargrundstücken
  • mind. 5 m (besser mehr) zu Gebäuden
  • 50 m zu Straßen und öffentlichen Flächen
  • 100 m zu Wäldern und dichtem Bewuchs

👉 Die Feuerstelle muss auf einem nicht brennbaren Untergrund stehen.

 

Wichtige Verhaltensregeln

  • Feuer niemals unbeaufsichtigt lassen
  • Nur bei geeigneter Wetterlage (kein starker Wind)
  • Rauch darf Nachbarn nicht belästigen
  • Feuer und Glut vor Verlassen vollständig löschen

👉 Offene Feuer sind in der Regel nur tagsüber zulässig.

 

Besondere Hinweise

  • In öffentlichen Anlagen besteht in der Regel ein Feuerverbot
  • Größere Feuer (z. B. Brauchtumsfeuer) sind anzeigepflichtig

👉 Im Zweifel wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordnungsamt.

 

Hinweis

Verstöße gegen diese Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.