Schankerlaubnis

Wegfall der Schankerlaubnis u. Beantragung einer Sperrzeitverkürzung

Anfang des Jahres ist in Hessen das Erste Bürokratieabbaugesetz in Kraft getreten, das unter anderem Vereine und ehrenamtliche Organisationen entlasten soll. Eine wichtige Änderung betrifft den sogenannten vorübergehenden Gaststättenbetrieb bei Veranstaltungen wie Sportfesten, Feuerwehrfesten, Fastnacht oder Kirmes. Der Ausschank von Getränken sowie das Anbieten von Speisen müssen künftig nicht mehr bei der zuständigen Gemeinde angezeigt werden. Damit entfällt ein Teil des bisherigen Verwaltungsaufwands für Vereine und ehrenamtliche Veranstalter. Zudem sparen sich die Veranstalter die Gebühren. Die Veranstalter müssen sich eigenverantwortlich um die Anmeldung von z. B. Sperrzeitverkürzungen, Brandsicherheitsdiensten, Zeltabnahmen etc. kümmern.


Die Beantragung der Sperrzeitverkürzung ist ab sofort, über diesen Link möglich.

 

Laut Ziffer 2252 der Verwaltungskostenordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum vom 19. November 2012 ist für die Sperrzeitverkürzung eine Gebühr von 122€ zu erheben. Die Gemeinde Hosenfeld möchte lokale Veranstaltungen und Vereine unterstützen. Somit wird gemäß §17 HVwKostG vorerst von den Kosten abgesehen.

 

Ordnungsamt

Gemeinde Hosenfeld