Feuerwerk

Feuerwerk außerhalb von Silvester

Sie möchten auch außerhalb von Silvester ein Feuerwerk veranstalten?


Dann beachten Sie bitte: Feuerwerk der Klasse II darf zwischen dem 2. Januar und 30. Dezember grundsätzlich nur mit einer entsprechenden Genehmigung und aus einem besonderen Anlass abgebrannt werden.


Seit dem 01.07.2022 können solche Genehmigungen auch für private Feiern erteilt werden, zum Beispiel für:


  • runde Geburtstage
  • Hochzeiten und Polterabende
  • Ehejubiläen


Wichtig: Brandschutz hat Vorrang!


Auch mit einer Genehmigung darf ein Feuerwerk nicht abgebrannt werden, wenn der Graslandfeuergefahrenindex Stufe 4 oder höher erreicht.


Gerade bei großer Trockenheit besteht eine erhöhte Brandgefahr. Bitte informieren Sie sich daher vorab über die aktuelle Gefahrenlage und beachten Sie die geltenden Vorschriften.


Sicherheit geht vor – auch beim Feuerwerk!