Friedhof
Grabräumung
Im Zeitraum vom 05. bis 17. Oktober 2026 können auf den Friedhöfen der Gemeinde Hosenfeld die Gräber abgeräumt werden.
Gemäß § 31 der Friedhofssatzung der Gemeinde Hosenfeld vom 01.07.2020 sind die Grabmäler, Einfassungen, zu denen auch vorhandene Betonplatten zählen, sowie Grabmalfundamente (ausgenommen gräberübergreifende Fundamentbalken) und
sonstige Grabausstattungen von den Nutzungsberechtigten zu beseitigen.
Alle Grabräumungen sind zu beantragen, hierbei können zwischen 4 Abräumungsmöglichkeiten gewählt werden. Der beiliegende Antrag ist komplett ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 11. September 2026 bei der Gemeindeverwaltung
einzureichen.
Aufgrund der am 01.07.20 in Kraft getretenen neuen Friedhofssatzung ist es möglich,
Sarggräber der bis 1996 Verstorbenen
Urnengräber der bis 2006 Verstorbenen
vorzeitig abzuräumen, da die aktuelle Friedhofsatzung nur noch eine Ruhefrist von 30 Jahren bei Sarggräbern und 20 Jahren bei Urnengräbern vorsieht. Auf dem Antrag ist die vorzeitige Grabräumung anzukreuzen.
Um den Nutzungsberechtigten bei eigener Abräumung die Entsorgung der Grabmäler zu erleichtern, wird ein Container zur Verfügung gestellt. Die hierdurch entstehenden Kosten werden auf die jeweiligen Nutzungsberechtigten umgelegt. Sie werden voraussichtlich für ein Familiengrab ca. 60 €, für ein Einzelgrab ca. 50 € und für ein Kindergrab ca. 30 € betragen.
Die Anmeldung einer Containernutzung ist verbindlich. Bei Stornierung der Containernutzung sehen wir uns gezwungen, eine Kostenpauschale zu erheben.
Wir hoffen, dass der/die Abräumende die Arbeiten ordnungsgemäß durchführt und den
hierfür aufgestellten Container bzw. die vorgegebenen Ablageorte in Anspruch nimmt, damit nicht die Teile des ehemaligen Grabmales widerrechtlich und illegal in Natur und Landschaft entsorgt werden. Bei Nichteinhaltung des vorgenannten Abräumzeitraumes oder bei unbefugter Ablagerung ist die Gemeinde gehalten, die Beseitigung auf Kosten der Nutzungsberechtigten durchführen zu lassen.
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE HOSENFELD
