Lärm- und Ruhezeiten
Lärm- und Ruhezeiten
Ein lebendiges Gemeindeleben lebt von Festen, Begegnungen und gemeinsamen Erlebnissen. Gleichzeitig brauchen wir alle Zeit für Ruhe und Erholung.
Mit ein wenig Rücksicht gelingt beides.
Nachtruhe beachten
Grundsätzlich gilt zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr die Nachtruhe. In dieser Zeit sollten vermeidbare Geräusche – zum Beispiel durch Musik, Feiern oder laute Gespräche – möglichst vermieden bzw. auf ein Minimum reduziert werden.
Was sagt das Gesetz?
Nach § 117 OWiG handelt ordnungswidrig, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen bzw. vermeidbaren Ausmaß Lärm verursacht, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit anderer zu beeinträchtigen.
Rücksicht macht den Unterschied!
Feiern und Zusammensein gehören zu einer lebendigen Gemeinde – genauso wie Ruhe und Erholung.
Danke, dass Sie mithelfen, zu einem angenehmen und respektvollen Miteinander in unserer Gemeinde beizutragen!
