Steuermahnung
Öffentliche Steuermahnung
Am 15. August 2026 sind die nachstehenden Steuern und Abgaben fällig:
- Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Kanalbenutzungsgebühren und Wassergeld sowie die Niederschlagswassergebühr) für das III. Quartal 2026
- Gewerbesteuervorauszahlungen für das III. Quartal 2026
- Hundesteuer für das 2. Halbjahr 2026
Soweit diese Abgaben noch nicht entrichtet worden sind und keine Bankabbuchung vereinbart ist, werden die Zahlungspflichtigen gebeten, bis spätestens 31. August 2026 Zahlung zu leisten.
Wird dieser Zahlungstermin nicht eingehalten, tritt automatisch das gebührenpflichtige Mahnverfahren ein.
Stundungsanträge
Im Zuge dieser öffentlichen Steuermahnung weisen wir darauf hin, dass Stundungsanträge zu fälligen Zahlungen an den Gemeindevorstand der Gemeinde Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld zu richten sind und nach Beschlussfassung und Genehmigung des Stundungsantrages gemäß Abgabenordnung verzinst werden.
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE HOSENFELD
Frederik Hohnstein
Bürgermeister
