Amtliche Bekanntmachungen

Vereinfachtes Umlegungsverfahren

Umlegungsstelle:

Gemeindevorstand der Gemeinde Hosenfeld – Hainzeller Str. 1 - 36154 Hosenfeld

 

Vereinfachtes Umlegungsverfahren
Gemarkung Hainzell, Flur 2, Flst. 47/31, Lage „Am Hessenwehr"

In der Vereinfachten Umlegung im Gebiet Gemarkung Hainzell, Flur 2, Flst. 47/31, Lage „Am Hessenwehr“, wird gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vom 25.09.2025 am 05.08.2026 unanfechtbar geworden ist.

 

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 BauGB).

 

Soweit im Beschluss über die Vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 4 BauGB nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den einseitig zugeteilten Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.

 

Die einseitig zugeteilten Grundstücksteile werden Bestandteil des Grundstückes, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile (§ 83 Abs. 3 BauGB).

 

Die vereinbarten und festgestellten Ausgleichszahlungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Die vorstehende Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gilt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der oben genannten Umlegungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

 

36154 Hosenfeld, den 14.08.2026

 

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Hosenfeld

Frederik Hohnstein, Bürgermeister