Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 „Ortsmitte“ Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hainzell
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld hat in ihrer Sitzung am 29.01.2026 den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Ortsmitte“ gefasst.
Die Aktualisierung der Festsetzungen eines rechtskräftigen Bebauungsplans ist erforderlich und erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, da die Grundzüge der Urplanung nicht berührt werden.

Abbildung 1: Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung erstreckt sich in der Gemarkung Hainzell, Flur 3, über das Flurstück 42/1 sowie teilweise über das Flurstück 40 und ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.
Die Planunterlagen zu der Bebauungsplanänderung liegen mit Begründung in der Zeit von
Samstag, den 31.01.2026 bis einschließlich Montag, den 02.03.2026
zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(2) Baugesetzbuch im Bauamt der Gemeindeverwaltung Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld zur Einsicht öffentlich aus.
Während der allgemeinen Dienststunden
Montag - Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
und nach Vereinbarung, kann die Planung für jede/n eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren werden im Auslegungszeitraum zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Hosenfeld unter folgendem Link https://www.gemeinde-hosenfeld.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de/Themen-A-Z.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahmen innerhalb der Auslegungsfrist fristgerecht elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@gemeinde-hosenfeld.de, oder schriftlich zur Niederschrift bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld, vorgebracht werden müssen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Hosenfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung der Bauleitplanverfahren ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).
Hosenfeld, 30.01.2026
gez. Frederik Hohnstein
Bürgermeister
