Pachtgegenstand
Die Gemeinde Hosenfeld, HessenForst und die Katholische Kirchengemeinde Hosenfeld beabsichtigen folgende Gewässerabschnitte zur Ausübung des Fischereirechts gemäß § 2 des Hessischen Fischereigesetzes (HFischG) zu verpachten:
1. Für die „Jossa“ von der Gemarkungsgrenze Jossa/Poppenrod bis zur Einmündung in die Lüder bei Hainzell:
· das Fischereirecht für das Land Hessen-Forstverwaltung „von der Quelle bis zur Gemarkungsgrenze Poppenrod, unterhalb der Schlingenkapelle“ mit einer Länge von ca. 3100 m;
· das Fischereirecht für die Katholische Kirchengemeinde in Hosenfeld „von der Gemarkungsgrenze Jossa/Poppenrod bis zur Brücke in Hosenfeld“ mit einer Länge von ca. 2200 m;
· das gemeindliche Fischereirecht „des Zuflusses von Brandlos und Pfaffenrod bis zur Einmündung in die Jossa“ mit einer Länge ab L 3114 bzw. Ortskern Pfaffenrod von ca. 2000m;
· das Fischereirecht für das Land Hessen-Forstverwaltung „von der Gemarkungsgrenze Gersrod/Schletzenhausen bis zur Einmündung in die Lüder vor Hainzell“ mit einer Länge von ca. 2800 m.
2. Für die „Lüder“ von der Gemarkungsgrenze Blankenau/Stockhausen bis zur Gemarkungsgrenze Kleinlüder:
· das Fischereirecht für das Land Hessen-Forstverwaltung an dem Betriebsgraben in Blankenau mit ca. 140 m und ca. 400 m.
· das Fischereirecht der Gemeinde Hosenfeld an der Lüder als Gewässer II. Ordnung von der Gemarkungsgrenze Stockhausen/Blankenau bis zur Gemarkungsgrenze Hainzell/Kleinlüder mit einer Länge von ca. 4550 m.
Das Fischereirecht gibt die Befugnis, in einem oberirdischen Gewässer Fische, Neunaugen, Krebse sowie Fluss-, Teich- und Perlmuscheln (Fische) zu hegen, zu fangen und sich anzueignen. Das Fischereirecht erstreckt sich auf Fischlaich und sonstige Entwicklungsformen der Fische sowie auf Fischnährtiere. Die Verpachtung kann nur an Personen erfolgen, die im Besitz eines gültigen Fischereischeins sind. (§12 HFischG)
Pachtzeit
Ab 01. Januar 2023 für die Dauer von 12 Jahren (§12 HFischG)
Pachtzins
Der Pachtzins für das Fischereirecht beträgt mindestens 2000,00 € jährlich.
Angebotsabgabe
Die Pachtgebote sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „bitte nicht öffnen-Ausschreibung Gewässerabschnitte Jossa und Lüder“ bis zum 15.07.2022 um 12:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Hosenfeld einzureichen. Es zählt der Posteingang der Gemeindeverwaltung Hosenfeld. Die Gemeinde Hosenfeld ist nicht verpflichtet, die Pacht an einen bestimmten Bieter zu vergeben.
Im Angebot müssen enthalten sein:
Die angegebenen Gewässerabschnitte werden nur gemeinsam verpachtet!
Informationen und Ansprechpartner
Die einzelnen Gewässerabschnitte können nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus der Gemeinde Hosenfeld auf einer Karte eingesehen werden.
Für Fragen steht Herr Wolf (06650/9620-10 oder nw@gemeinde-hosenfeld.de) zur Verfügung.
Gemeinde Hosenfeld
Peter Malolepszy
Bürgermeister