Amtliche Bekanntmachungen

Bebauungsplan Nr. 8 „Bergacker“ Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Blankenau und Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld hat in ihrer Sitzung am 23.09.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Bergacker“ gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. In o. g. Sitzung wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld ebenfalls beschlossen, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Bergacker“ die Änderung des Flächennutzungsplanes in den erforderlichen Teilbereichen durchzuführen.

 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

 

Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB

Die Gemeinde Hosenfeld beabsichtigt, auf einem ca. 1,1 ha großen Areal am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Blankenau ein Wohngebiet zu realisieren. Mit der geplanten Ausweisung soll nicht nur das Angebot an Bauplätzen für das Wohnen im Ortsteil Blankenau erweitert, sondern auch zur Eigentumsbildung in der Bevölkerung beigetragen werden. Das geplante Vorhaben entspricht dem Grundsatz des § 1 (6) Nr. 2 BauGB, wonach den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung zu tragen ist. Für die Realisierung des Vorhabens ist im Vorfeld das notwendige Baurecht zu schaffen. Ziel des Bebauungsplanes ist es, ein neues Wohngebiet zu entwickeln. Hierfür soll ein „Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden.

 

Die Planung der Gemeinde Hosenfeld sieht die Bereitstellung einer landwirtschaftlichen Fläche am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Blankenau für die Entwicklung des Wohngebietes vor. Zur Erschließung des Plangebiets soll in Teilen die Straße „An der Schule“ weiter ausgebaut werden. Hierfür wird der derzeit landwirtschaftlich genutzte Weg in eine ausreichend dimensionierte Verkehrsfläche umgewandelt.

 

Um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen, wird im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan in dem erforderlichen Bereich gem. § 8 (3) S 1 BauGB im Parallelverfahren geändert. Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplanes ist, den bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellten Bereich in eine „Wohnbaufläche““ umzuwidmen.

 

Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Blankenau. Im Osten grenzt das Plangebiet an den Friedhof, im Norden an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Süden schließt gemischte Bebauung mit Wohnbauflächen an. Westlich des Plangebiets befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen und ein landwirtschaftlicher Weg.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke: Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Blankenau, Flur 3, die Flurstücke mit den Nummern 160 (tlw.), 161 (tlw.), 162, 165/1 (tlw.) und 165/2 (tlw.). Der Planbereich ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt.

Abb. 1: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr.8 „Bergacker“
Abb. 1: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr.8 „Bergacker“

Für den Ausgleich der mit der Umsetzung des Bebauungsplans einhergehenden Eingriffe ist eine externe Kompensationsmaßnahme innerhalb eines Zusatzgeltungsbereichs vorgesehen. Die Fläche liegt ca. 370 m nördlich des geplanten Baugebietes. Sie befindet sich in Hanglage und wird südlich von einem befestigten und nördlich von einem unbefestigten Wirtschaftsweg begrenzt. Beide Wege werden durch Gehölze (Hecken und Einzelbäume) begleitet. Östlich schließt ein geschlossener Gehölzbestand an die Ausgleichsfläche.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Ausgleichsfläche umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke: Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Blankenau, Flur 1, Flurstück 28 (tlw.), 29 (tlw.) und 30 (tlw.) Der Planbereich der Ausgleichsfläche ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt.

Abb. 2: Ausgleich zum Bebauungsplan Nr. 8 „Bergacker“
Abb. 2: Ausgleich zum Bebauungsplan Nr. 8 „Bergacker“

Bekanntmachung der Offenlage gem. § 3 (1) BauGB

Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren liegen

 

von Mo., den 27.02.2023 bis einschließlich Do., den 30.03.2023

 

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Hosenfeld, Hainzeller Straße 1. 36154 Hosenfeld während der allgemeinen Dienststunden:

 

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwochs 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

 

und nach Vereinbarung für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren werden im Auslegungszeitraum zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Hosenfeld unter folgendem Link https://www.gemeinde-hosenfeld.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de/Themen-A-Z.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 8. „Bergacker“ der Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Blankenau sowie die Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hosenfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Gem. § 3 (3) BauGB wird bezüglich der Flächennutzungsplanänderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung der Bauleitplanverfahren ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).

 

Hosenfeld, den 17.02.2023

 

gez. Peter Malolepszy

Bürgermeister

Unterlagen zum Download:

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01_BLP_Vorentwurf_Nr_8_Bergacker_Plankar
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02_BLP_Vorentwurf_B-Plan_Nr_8_Bergacker_
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03_FNP_Vorentwrf_FNP_Aenderung_Nr_8_Berg
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04_FNP_Vorentwurf_Aend_FNP_B_Plan_Bergac
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Bebauungsplan Nr. 18 "Amtshausstraße" im OT Hosenfeld

Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld hat in ihrer Sitzung am 10.11.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 „Amtshausstraße“ im OT Hosenfeld gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Im Verfahren der Einbeziehung des Außenbereichs gem. § 13 b BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 soll "Allgemeines Wohngebiet" festgesetzt werden.

 

Ziel und Zweck der Planung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans in einer Größe von ca. 0,2 ha liegt im Osten von Hosenfeld, wird im Norden durch die Amtshausstraße mit anschließender Bebauung, im Osten durch Bebauung, im Süden durch landwirtschaftliche Fläche und im Westen durch die Forsthausstraße mit anschließender Bebauung begrenzt und umfasst in der Gemarkung Hosenfeld, Flur 23, Flurstück 2 teilweise.

 

Die Lage des Plangebiets ist aus untenstehender Skizze ohne Maßstab ersichtlich.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gem. § 13, Abs. 2, Nr. 2 BauGB durch Auslegung nach § 3, Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats und wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4, Abs. 2 BauBG durchgeführt. Der Planentwurf liegt mit Begründung in der Zeit vom

 

27.02.2023 bis einschließlich 31.03.2023

 

öffentlich aus. Er wird während dieser Zeit in der Bauabteilung der Gemeindeverwaltung Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld während der Öffnungszeiten unter Beachtung der jeweils gültigen allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften zu Jeder­manns Ein­sicht bereitgehalten, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder orts­üblicher Feiertag fällt.

 

Dienstzeiten:

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

und zusätzlich Mittwoch: 14:00 - 19:00 Uhr

 

Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die anstehende Planung, insbesondere ihre Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen.

 

Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Gemeinde Hosenfeld unter der Email-Adresse bauabteilung@gemeinde-hosenfeld.de unter Angabe des Betreffs "Bebauungsplan Nr. 18 „Amtshausstraße", vorgebracht werden.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes einschl. der Begründung, können auch auf der Internetseite der Gemeinde unter: https://www.gemeinde-hosenfeld.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter: https:// bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z“.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellung­nahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hosenfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

 

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

 

Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB wurden einem Planungsbüro übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungs­helfer ohne Entschei­dungsbefugnis.

 

Hosenfeld, den 17.02.2023

 

gez. Peter Malolepszy

Bürgermeister

Gemeindeverwaltung Hosenfeld

Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld

Telefon: 06650 - 9620-0
Telefax: 06650 - 9620-30
E-Mail: kontakt@gemeinde-hosenfeld.de

Aktuelle Sprechzeiten:

Montag – Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch:                14:00 – 19:00 Uhr