Ortsgericht
Informationen zum Vortrag vom 04.05.2026
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hosenfeld,
am 04.05.2026 durften wir einen äußerst informativen und spannenden Vortrag von Herrn Rechtsanwalt und Notar Moritz Meissel erleben, der der Einladung unseres Bürgermeisters Frederik Hohnstein ins Bürgerhaus nach Hosenfeld gefolgt ist.
Im Mittelpunkt standen die wichtigen Themen der vorweggenommenen Erbfolge – insbesondere die Immobilienübergabe zu Lebzeiten – sowie die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Im Nachgang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Formulare für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung auf der Homepage der Gemeinde Hosenfeld nun zum Download bereitstehen.
Diese Dokumente können beim Ortsgericht Hosenfeld für eine Gebühr von 7,50 EUR öffentlich beglaubigt werden. Bitte bringen Sie hierzu Ihren gültigen Personalausweis mit. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Tätigkeit keine Rechtsberatung erfolgt. Es wird lediglich überprüft, ob die Formulare formal korrekt ausgefüllt wurden. Anschließend erfolgt die öffentliche Beglaubigung der Unterschrift. Für eine eingehende Rechtsberatungen suchen Sie entsprechend einen Rechtsanwalt zur Beglaubigung auf.
Eine Einlagerung der Dokumente wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beim Ortsgericht ist im Gegensatz zu einem Notariat nicht möglich.
Auf Wunsch können jedoch beglaubigte Kopien für Sie erstellt werden.
Vom Ortsgericht beglaubigte Testamente hingegen können von Ihnen beim Amtsgericht Fulda gegen eine Gebühr von 75 EUR hinterlegt und verwahrt werden.
Sollten Sie im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge ein Verkehrswertgutachten für eine Immobilienübergabe benötigen, werden hierfür folgende Unterlagen benötigt:
- Baupläne
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- aktueller Grundbuchauszug
- letzter Einheitswertbescheid des Finanzamtes Fulda oder der Grundsteuermessbescheid
- Feuerversicherungspolice
Die Anträge für Löschungen alter Rechte im Grundbuch (Abteilung II: Wohnrechte, Nießbrauch Wegerechte etc., Abteilung III: Hypotheken und Grundschulden) können ebenfalls vom Ortsgericht öffentlich beglaubigt werden.
Die Sprechstunde des Ortsgerichts findet mittwochs von 17:00 bis 18:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Hosenfeld statt.
Eine Terminvereinbarung ist möglich unter der Telefonnummer 0171-8443159 oder per E-Mail an: thomas.peege@gmail.com
Viele Grüße
Ihr Ortsgerichtsvorsteher
Thomas Peege
