Satzungen

Änderungssatzung zur Kostenbeitragssatzung 

Aufgrund der §§ 25, ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006, zuletzt geändert am 10. Dezember 2025 (GVBl. 2025 Nr. 93) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art.2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) und §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86 90 ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in der Fassung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022, zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 23. April 2026 (BGBl. I Nr. 111) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld in ihrer Sitzung am 25.06.2026 nachstehende 4. Änderung zur Kostenbeitragssatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Hosenfeld beschlossen:

 

 

§ 2 (Kostenbeitrag) erhält folgende Fassung:

 

Für die Nutzung der kommunalen Kindertagesstätten werden nachstehende Kostenbeiträge je Kind und Monat festgelegt:

 

(1)       Der Kostenbeitrag beträgt

           

ab dem 01.08.2026

            für ein Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt in der Zeit von

 

            7:15 – 12:30 Uhr                                                                               132,00 EUR

            7:15 – 14:30 Uhr                                                                               156,00 EUR

            7:15 – 16:30 Uhr                                                                               192,00 EUR

 

 

(2)       Abweichend von Abs. 1 beträgt der Kostenbeitrag für 2-jährige Kinder bis zum Monatsende, in dem das 3. Lebensjahr vollendet wird

 

            ab dem 01.08.2026

            für das erste Kind in der Zeit von

 

            7:15 – 12:30 Uhr                                                                               180,00 EUR

            7:15 – 14:30 Uhr                                                                               204,00 EUR

            7:15 – 16:30 Uhr                                                                               240,00 EUR

 

 

(3)       Abweichend von Abs. 1 beträgt der Kostenbeitrag für 1-jährige Kinder bis zum Monatsende, in dem das 2. Lebensjahr vollendet wird

 

            ab dem 01.08.2026

für das erste Kind in der Zeit von

 

            7:15 – 12:30 Uhr                                                                               216,00 EUR

            7:15 – 14:30 Uhr                                                                               252,00 EUR

            7:15 – 16:30 Uhr                                                                               300,00 EUR

 

(4)       Für die verkürzte Öffnungszeit freitags erfolgt keine Ermäßigung des Kostenbeitrages.

 

(5)       Bei verspäteter Abholung eines Kindes (Überschreitung der gebuchten Betreuungszeit) wird nach einem mündlichen Hinweis und einer schriftlichen Mahnung ein Verspätungszuschlag von 10,00 Euro je angefangene Viertelstunde erhoben.

 

 

§ 3 Absatz 2 (Ermäßigung der Kostenbeiträge) erhält folgende Fassung:

 

Soweit das Land Hessen der Gemeinde Hosenfeld jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für die Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt, gilt für die Erhebung von Kostenbeiträgen Folgendes:

 

  1. Ein Kostenbeitrag nach § 2 dieser Satzung wird für Kinder in dieser Altersgruppe nicht erhoben für die Betreuung in einer Kindergartengruppe, altersübergreifenden Gruppe oder in einer Krippe (§ 25 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 HKJGB), soweit folgende Betreuungsmodell „Vormittagsbetreuung“ von 7:15 bis 12:30 Uhr gebucht wird.

 

  1. Ein Kostenbeitrag nach § 2 dieser Satzung wird für Kinder in dieser Altersgruppe unter Berücksichtigung von Buchstabe a) anteilig in folgender Höhe erhoben, soweit eines der folgenden Betreuungsmodelle gebucht wurde:

 

ab 01.08.2026

7:15 - 14:30 Uhr                                                                                30,00 EUR

7:15 - 16:30 Uhr                                                                    ´           80,00 EUR

 

 

Die übrigen Regelungen der Kostenbeitragssatzung bleiben unverändert.

 

 

Inkrafttreten

 

Die vorstehende Änderungssatzung zum 01. August 2026 in Kraft.

 

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

 

Es wird bestätigt, dass der Inhalt der Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

 

Hosenfeld, 26.06.2026

 

DER GEMEINDEVORSTAND

DER GEMEINDE HOSENFELD

 

Frederik Hohnstein

Bürgermeister