Parkverbot
Parkverbot im Eingangsbereich des Waldschwimmbades Hosenfeld
Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde Hosenfeld darauf hin, dass das Befahren der Schrankenanlage sowie das Parken im Eingangsbereich des Waldschwimmbades für Besucherinnen und Besucher nicht gestattet sind.
Die Zufahrt hinter die Schranke ist ausschließlich für berechtigte Personen sowie den Lieferverkehr vorgesehen. Für Badegäste stehen ausreichend Parkplätze im unteren Bereich des Schwimmbadgeländes zur Verfügung.
Die Regelung dient insbesondere der Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher. Die Zufahrt zum Schwimmbad muss jederzeit für Rettungsdienst, Notarzt und Feuerwehr uneingeschränkt nutzbar sein, damit im Notfall schnelle Hilfe gewährleistet werden kann.
Wir bitten daher alle Badegäste, die ausgewiesenen Parkflächen zu nutzen und die Zufahrt freizuhalten. Zuwiderhandlungen werden künftig entsprechend geahndet.
Die Gemeinde Hosenfeld bedankt sich für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
