Steuermahnung

Öffentliche Steuermahnung

  1. Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Kanalbenutzungsgebühren und Wassergeld sowie die Niederschlagswassergebühr) für das IV. Quartal 2026
  2. Gewerbesteuervorauszahlungen für das IV. Quartal 2026
  3. Pachtgelder für 2026

 

Soweit diese Abgaben noch nicht entrichtet worden sind und keine Bankabbuchung vereinbart ist, werden die Zahlungspflichtigen gebeten, bis spätestens 30. November 2026 Zahlung zu leisten.

 

Wird dieser Zahlungstermin nicht eingehalten, tritt automatisch das gebührenpflichtige Mahnverfahren ein.

 

Stundungsanträge

 

Im Zuge dieser öffentlichen Steuermahnung weisen wir darauf hin, dass Stundungsanträge zu fälligen Zahlungen an den Gemeindevorstand der Gemeinde Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld zu richten sind und nach Beschlussfassung und Genehmigung des Stundungsantrages gemäß Abgabenordnung verzinst werden.

 

DER GEMEINDEVORSTAND

DER GEMEINDE HOSENFELD

 

Frederik Hohnstein

Bürgermeister