Friedhof
Wichtiger Hinweis zur Grabgestaltung auf den Friedhöfen der Gemeinde
Die Urnensammelgrabanlagen sowie die Rasengräber sind im Jahr 2020 eingeführt worden, um dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger von Grabformen ohne Pflegeaufwand zu entsprechen. Bei einer Begehung der Friedhöfe wurde festgestellt, dass im Bereich einiger Urnensammelgräber zunehmend zahlreiche Pflanzgefäße, Laternen sowie weitere Dekorationsgegenstände abgestellt werden. Diese befinden sich auch teilweise außerhalb der eigentlichen Grabfläche. Zudem wurde vereinzelt ungepflegte Bepflanzung festgestellt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass gemäß der Friedhofssatzung das Abstellen von Pflanzschalen etc. nur in einem angemessenen Umfang im Bereich der jeweiligen Grabstelle zulässig ist. Größere Ansammlungen von Pflanzgefäßen, Laternen oder sonstigen Gegenständen entsprechen nicht den Vorgaben der Friedhofssatzung.
Die Regelungen dienen einer würdevollen und einheitlichen Gestaltung der Urnensammelgrabanlagen. Wir bitten daher alle Nutzungsberechtigten, die bestehenden Vorgaben zu beachten und nicht zulässige Gegenstände zeitnah zu entfernen. Ebenso bitten wir darum, die Grabstätten und vorhandenen Bepflanzungen regelmäßig zu pflegen.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Erhaltung eines gepflegten und würdevollen Erscheinungsbildes unserer Friedhöfe.
Ihre Friedhofsverwaltung
