In der Absprache zwischen der Argentinischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über ein Ferienaufenthaltsprogramm wurden folgende grundsätzlichen Regelungen getroffen:
Beantragung des Visums
Das Visum muss persönlich beim Argentinischen Konsulat in Frankfurt (für Hessen zuständig) beantragt werden. Benötigt wird:
Für die Beantragung des Visums fallen Gebühren an.
Es findet zudem ein Gespräch mit dem zuständigen Konsularbeamten statt.
Während des Working-Holiday-Programms wird dem Einreisenden erlaubt für ein Jahr im Ausland zu reisen und zu arbeiten. Der Umfang der Berufstätigkeit sollte jedoch ein halbes Jahr nicht übersteigen und lediglich dazu dienen, den weiteren Ferienaufenthalt zu finanzieren.
Wer sich für das Ferienarbeitsprogramm interessiert, ist aufgerufen, sich bei der Gemeinde Hosenfeld zu melden. Wir würden uns freuen, wenn dadurch neue Beziehungen geknüpft werden könnten.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das
Bürgerbüro der Gemeinde Hosenfeld
Steffen Buchholz
Tel.: 06650 – 9620-29
E-Mail: sb@gemeinde-hosenfeld.de