Ortsgericht & Schiedsamt

Ortsgericht Hosenfeld

Das Ortsgericht Hosenfeld informiert über seine Aufgaben

Ortsgerichte gibt es bundesweit nur in Hessen. Jede Gemeinde bzw. Stadt in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte sind als Hilfsbehörde der Justiz angesehen und helfen den Bürgern schnell und kostengünstig in vielen Problemsituationen. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes Hosenfeld ist das Amtsgericht in Fulda.


Das Ortsgericht ist ein gelungenes Beispiel für eine bürgernahe Verwaltung und erbringt für die Bürgerinnen und Bürger eine Vielzahl von Dienstleistungen. Rechtsgrundlage der Ortsgerichte ist das Ortsgerichtsgesetz vom 06.07.1952 (GVBl. S 124). Ein Ortsgericht besteht aus mindestens 5 Mitgliedern: dem Ortsgerichtsvorsteher und 4 Schöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeinde von dem zuständigen Amtsgericht ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre. Als Ehrenbeamte sind sie vereidigt und unterliegen in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Schweigepflicht. Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb des Amtsbezirkes tätig werden.

Das derzeitige Team des Ortsgerichts Hosenfeld setzt sich wie folgt zusammen:

Ortsgerichtsvorsteher

1. stellv. Ortsgerichtsvorsteher

2. stellv. Ortsgerichtsvorsteher/Schöffe

Schöffe

Thomas Peege

Bernd Möller

August Krah

Marc Engel

Hainzell

Blankenau

Blankenau

Hainzell


 

Die Aufgaben der Ortsgerichte sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt. Für Amtshandlungen werden Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis für Ortsgerichte erhoben. Folgende Dienstleistungen gehören zu den Aufgaben der Ortsgerichte in Hessen:

 

In Privatrechtsangelegenheiten:

  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Beglaubigung von Abschriften (Kopien) öffentlicher oder privater Urkunden

Bitte beachten Sie: Eine Beglaubigung von Abschriften aus dem Personenstandsbuch (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) ist nicht möglich. Diese werden nur vom Standesamt ausgestellt.

  • Unterschriftsbeglaubigung der Erteilung von Vollmachten (Einzel-, Spezial- oder Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen)
  • Unterschriftsbeglaubigung der Erklärung der eigenen Feuerbestattung

In Grundbuchangelegenheiten:

  • Beglaubigung der notwendigen Unterschriften bei:

-Eintragung oder Löschung von Lasten oder Beschränkungen in Abteilung II des Grundbuchs

-Eintragung oder Löschung von Grundschulden oder Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs

 

In Grundstücksangelegenheiten:

  • Schätzung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Eigentumswohnungen

In Vereinsangelegenheiten:

  • Beglaubigung der Unterschriften der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder gemäß § 26 BGB bei Mitteilungen an das Vereinsregister

In Handelsregisterangelegenheiten:

  • Beglaubigung der Unterschriften der vertretungsberechtigten Personen an das Handelsregister

Bei Sterbefällen:

  • Anschreiben an die Angehörigen und Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht Fulda
  • Nachlasssicherung von Amts wegen (sofern ein Bedürfnis besteht, z.B. wenn Erben nicht vorhanden sind)

In Erbangelegenheiten:

  • Beglaubigung der Unterschriften bei Anträgen an das Nachlassgericht (Ausschlagung einer Erbschaft)

Nützliche Downloads & Formulare finden Sie im Anschluss.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter: http://www.ortsgericht.de/

 

Erreichbarkeit:

Die Sprechstunde des Ortsgerichts findet immer Mittwochs von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung statt. Ortsgerichtsvorsteher Thomas Peege ist ggf. unter folgender

Nummer: 0171 - 8443159 bzw. per E-Mail: thomas.peege@gmail.com zu erreichen.

 

Ortsgerichtsvorsteher

Thomas Peege

Formulare Ortsgericht


Das Schiedsamt der Gemeinde Hosenfeld informiert

Streitschlichtung - Schlichten ist besser als Richten!   


Die Aufgaben des Schiedsamtes bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Im Dezember 2010 sind in Hessen das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung und das Hessische Schiedsamtsgesetz verlängert worden. Damit ist es weiter möglich, bestimmte Streitigkeiten zunächst außergerichtlich zu schlichten, ohne gleich das zuständige Gericht anzurufen.

 

Nicht jeder Streit mussgleich in einen Prozess ausarten – es geht auch anders:

Streitige Situationen kennt jeder, zumindest aus dem Bekanntenkreis. Nicht selten treffen sich die Streitparteien vor Gericht wieder. Prozesse kosten Zeit, Nerven und viel Geld. Darüber hinaus wird das Verhältnis zu dem Streitgegner meist irreparabel gestört – es kommt zum Abbruch aller Kontakte.

 

Sie können versuchen, Ihren Streit zunächst außergerichtlich vor dem Schiedsamt beizulegen. Bei der Durchführung der Schlichtung vermittelt eine geschulte, unparteiische und erfahrene dritte Person. Hierdurch besteht die Möglichkeit, den Streit schneller, kostengünstig und relativ unbürokratisch an einem neutralen Ort beizulegen.

 

Zuständig ist Ihr Schiedsamt bei folgenden Streitigkeiten:

 

Nachbarrecht:

  • Überhang von Ästen
  • Überhängende Früchte
  • Heckenschnitt
  • Einfriedungen
  • Abstände von Bäumen, Hecken und Sträuchern zum Nachbargrundstück
  • Grenzbaum, Grenzstrauch, Grenzzaun
  • Im Fenster- und Lichtrecht
  • Lärm-, Rauch-, Geruchseinwirkungen vom Nachbargrundstück
  • Wassereinwirkung vom Nachbargrundstück
  • Wärmedämmungen an der Grenzwand
  • Hammerschlags- und Leiterrecht
  • Vorkehrungen bei bevorstehendem Einsturz

Strafrecht:

  • Beleidigung
  • Üble Nachrede und Verleumdung
  • Körperverletzung
  • Bedrohung und Nötigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Sachbeschädigung

Zivilrecht:

  • hierunter fallen alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, wie z.B.das Vertragsrecht.

Warum bei „Bagatellstreitigkeiten“ zum Schiedsamt?

Die Institution der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine seit 1827 bestehende und funktionierende Organisation, die:

  • durch moderne Ländergesetze und entsprechende Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Justizministerien geregelt ist,
  • kostengünstig und bürgernah durch geschulte, ehrenamtlich tätige Frauen und Männer arbeitet,
  • durch die Leiter (innen) der Amtsgerichte einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle unterliegt,
  • nachweisliche eine hohe Schlichtungsquote erbringt,
  • im Falle einer Einigung einen vollstreckbaren Titel schafft,
  • eine vorgerichtliche Schlichtungsstelle fern jeder sachfremden Interessen ist und sich damit für die Parteien wirklich völlig unparteiisch darbietet,
  • im Falle des Schlichtungserfolgs zu einer höheren Befriedung der ursprünglich streitenden Parteien führt als nach einer Entscheidung durch ein Urteil,
  • bei Privatklagen als einzige außergerichtliche Schlichtungsorganisation eine amtliche Bescheinigung der evtl. Erfolglosigkeit des Sühneversuchs und in Zivilstreitigkeiten eine amtliche Erfolglosigkeitsbescheinigung zur Vorlage vor dem Gericht ausstellt,
  • ohne versuchte Schlichtung ist in Hessen kein gerichtliches Urteil möglich.

Wie ist das Schiedsamt zu erreichen?

  • über die Gemeindeverwaltung Ihrer Gemeinde
  • das zuständige Amtsgericht
  • die zuständige Polizeidienststelle

oder am einfachsten direkt bei dem zuständigen Schiedsmann oder dessen Stellvertreter.

 

Hier bekommen Sie auch alle näheren Informationen, was Sie tun müssen und wie eine Schlichtungsverhandlung abläuft. Die Schiedspersonen haben keine festen Sprechzeiten und sind wie folgt zu erreichen:


Schiedsmann:

Dirk Hasenauer

Neulandsweg 2

36154 Hosenfeld / Jossa

Tel.: 06669 - 919731

E-Mail: dirk.hasenauer@t-online.de  

Stellv. Schiedsmann:

Jörg Fiedler

Höfchenstraße 5

36154 Hosenfeld

Tel.: 0173 - 6615205

E-Mail: fiedler.hosenfeld@t-online.de


 

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter: www.schiedsamt.de

Gemeindeverwaltung Hosenfeld

Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld

Telefon: 06650 - 9620-0
Telefax: 06650 - 9620-30
E-Mail: kontakt@gemeinde-hosenfeld.de

Aktuelle Sprechzeiten:

Montag – Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch:                14:00 – 19:00 Uhr