Ortsgerichte gibt es bundesweit nur in Hessen. Jede Gemeinde bzw. Stadt in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte sind als Hilfsbehörde der Justiz angesehen und helfen den Bürgern schnell und kostengünstig in vielen Problemsituationen. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes Hosenfeld ist das Amtsgericht in Fulda.
Das Ortsgericht ist ein gelungenes Beispiel für eine bürgernahe Verwaltung und erbringt für die Bürgerinnen und Bürger eine Vielzahl von Dienstleistungen. Rechtsgrundlage der Ortsgerichte ist das Ortsgerichtsgesetz vom 06.07.1952 (GVBl. S 124). Ein Ortsgericht besteht aus mindestens 5 Mitgliedern: dem Ortsgerichtsvorsteher und 4 Schöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeinde von dem zuständigen Amtsgericht ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre. Als Ehrenbeamte sind sie vereidigt und unterliegen in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Schweigepflicht. Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb des Amtsbezirkes tätig werden.
Das derzeitige Team des Ortsgerichts Hosenfeld setzt sich wie folgt zusammen:
Ortsgerichtsvorsteher
1. stellv. Ortsgerichtsvorsteher
2. stellv. Ortsgerichtsvorsteher/Schöffe
Schöffe
Thomas Peege
Bernd Möller
August Krah
Marc Engel
Hainzell
Blankenau
Blankenau
Hainzell
Die Aufgaben der Ortsgerichte sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt. Für Amtshandlungen werden Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis für Ortsgerichte erhoben. Folgende Dienstleistungen gehören zu den Aufgaben der Ortsgerichte in Hessen:
In Privatrechtsangelegenheiten:
Bitte beachten Sie: Eine Beglaubigung von Abschriften aus dem Personenstandsbuch (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) ist nicht möglich. Diese werden nur vom Standesamt ausgestellt.
In Grundbuchangelegenheiten:
-Eintragung oder Löschung von Lasten oder Beschränkungen in Abteilung II des Grundbuchs
-Eintragung oder Löschung von Grundschulden oder Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs
In Grundstücksangelegenheiten:
In Vereinsangelegenheiten:
In Handelsregisterangelegenheiten:
Bei Sterbefällen:
In Erbangelegenheiten:
Nützliche Downloads & Formulare finden Sie im Anschluss.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter: http://www.ortsgericht.de/
Erreichbarkeit:
Die Sprechstunde des Ortsgerichts findet immer Mittwochs von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung statt. Ortsgerichtsvorsteher Thomas Peege ist ggf. unter folgender
Nummer: 0171 - 8443159 bzw. per E-Mail: thomas.peege@gmail.com zu erreichen.
Ortsgerichtsvorsteher
Thomas Peege
Erben und Vererben
Testamente sind immer handschriftlich zu erstellen!
Immobilien und Schätzungen
Notfallmappe
Vereinsangelegenheiten
Die Aufgaben des Schiedsamtes bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Im Dezember 2010 sind in Hessen das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung und das Hessische Schiedsamtsgesetz verlängert worden. Damit ist es weiter möglich, bestimmte Streitigkeiten zunächst außergerichtlich zu schlichten, ohne gleich das zuständige Gericht anzurufen.
Nicht jeder Streit mussgleich in einen Prozess ausarten – es geht auch anders:
Streitige Situationen kennt jeder, zumindest aus dem Bekanntenkreis. Nicht selten treffen sich die Streitparteien vor Gericht wieder. Prozesse kosten Zeit, Nerven und viel Geld. Darüber hinaus wird das Verhältnis zu dem Streitgegner meist irreparabel gestört – es kommt zum Abbruch aller Kontakte.
Sie können versuchen, Ihren Streit zunächst außergerichtlich vor dem Schiedsamt beizulegen. Bei der Durchführung der Schlichtung vermittelt eine geschulte, unparteiische und erfahrene dritte Person. Hierdurch besteht die Möglichkeit, den Streit schneller, kostengünstig und relativ unbürokratisch an einem neutralen Ort beizulegen.
Zuständig ist Ihr Schiedsamt bei folgenden Streitigkeiten:
Nachbarrecht:
Strafrecht:
Zivilrecht:
Warum bei „Bagatellstreitigkeiten“ zum Schiedsamt?
Die Institution der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine seit 1827 bestehende und funktionierende Organisation, die:
Wie ist das Schiedsamt zu erreichen?
oder am einfachsten direkt bei dem zuständigen Schiedsmann oder dessen Stellvertreter.
Hier bekommen Sie auch alle näheren Informationen, was Sie tun müssen und wie eine Schlichtungsverhandlung abläuft. Die Schiedspersonen haben keine festen Sprechzeiten und sind wie folgt zu erreichen:
Schiedsmann:
Dirk Hasenauer
Neulandsweg 2
36154 Hosenfeld / Jossa
Tel.: 06669 - 919731
E-Mail: dirk.hasenauer@t-online.de
Stellv. Schiedsmann:
Jörg Fiedler
Höfchenstraße 5
36154 Hosenfeld
Tel.: 0173 - 6615205
E-Mail: fiedler.hosenfeld@t-online.de
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter: www.schiedsamt.de